Vorschriften für die Organisation und Durchführung der Zulassung (Masterstudium) an der Fakultät für Mathematik und Informatik – 2022

Genehmigt durch den Fakultätsrat am 14.12.2021.
Geändert durch den Fakultätsrat am 15.04.2022.

Diese Verordnung ist ein Anhang zu den ZULASSUNGSVERORDNUNGEN DER BABEȘ-BOLYAI UNIVERSITÄT für die Zulassungsetappen im Juli und September 2022.

STUDIENANGEBOT – Studienform: Vollzeitstudium; Studiendauer: 2 Jahre
Fachbereich Mathematik
Höhere Mathematik (Englisch)
Moderne Methoden im Unterrichten der Mathematik (Rumänisch)
Moderne Methoden im Unterrichten der Mathematik (Ungarisch)
Computermathematik (Ungarisch)
Fachbereich Informatik
Datenbanken (Rumänisch)
Distributive Systeme im Internet (Rumänisch)
Datenanalyse und Modellierung (Ungarisch)
Entwurf und Entwicklung von Enterprise-Anwendungen (Ungarisch)
Hochleistungsrechnung und Analyse größerer Datenvolumen (Englisch)
Software-Ingenieurwesen (Englisch)
Angewandte Komputationelle Intelligenz (Englisch)
Datenwissenschaft für Industrie und Gesellschaft (Englisch)
Angewandte Komputationelle Intelligenz (Englisch)
Fortgeschrittene Informationssysteme: Modellierung, Entwurf, Entwickelung (Deutsch und Englisch)
Fachbereich Bildungswissenschaften
Didaktisches Masterstudium in Informatik (Rumänisch)
Didaktisches Masterstudium in Mathematik (Ungarisch)
Didaktisches Masterstudium in Informatik (Ungarisch)

Wichtig!

Ein Masterstudiengang kann nur dann durchgeführt werden, wenn die Anzahl derjenigen Bewerber/innen, die im Juli zum Studium zugelassen worden sind und sich fristgerecht zum Studium angemeldet haben, nicht kleiner ist als die von der Fakultät für den Studiengang festgesetzte Mindestanzahl von Studenten/innen.

1. Zulassungskriterien

  • Absolventen/innen mit einem Bachelordiplom/Abschlusszeugnis, unabhängig vom Jahr des Abschlusses des Bachelor-Studiums, können sich für ein Masterstudium bewerben.
  • Die Zulassungsbedingungen für Bewerber/innen mit einem Bachelor/Abschluss in einer Spezialisierung aus dem Fachgebiet oder dem Fachgebiet verwandten Spezialisierung, für die sich der/die Kandidat/in entscheidet, bzw. für diejenigen, die aus anderen Bereichen kommen, sind im Verwaltungsverfahren für die Einschreibung der Bewerber/innen zu finden.
  • Für Masterstudiengänge ist die Vorlage einer Bescheinigung über die Sprachkenntnisse in einer internationalen Sprache vorzuzeigen. Die von den UBB-Fakultäten ausgestellten Sprachzertifikate und die von der UBB vereinbarten Zertifikate sind gültig. Falls erforderlich, können Bescheinigungen auch bei den Zentren der Babeș-Bolyai Universität angefordert werden:
  • ALPHA-Zentrum (http://lett.ubbcluj.ro/alpha/) und
  • LINGUA-Zentrum (http://lingua.ubbcluj.ro/).
  • Ein/e Kandidat/in kann sich für jede der vorgeschlagenen Spezialisierungen in den drei Bereichen bewerben, die von Fakultät angeboten werden, eine Ausnahme liegt bei der Spezialisierung Data Science in Industry and Society, sowohl für gebührenfreie Studienplätze (wenn er/sie die Voraussetzungen für eine Spezialisierung in dieser Finanzierungsform erfüllt) als auch für gebührenpflichtige Studienplätze, der/die Kandidat/in kann aber in maximal zwei Studiengängen gleichzeitig eingeschrieben sein und kann einen gebührenfreien Platz nur für ein einziges Studien-/Spezialisierungsprogramm erhalten. Wenn ein/e Kandidat/in zwei Fachrichtungen gleichzeitig belegen möchte, muss er/sie zwei Anträge einreichen. Für die Spezialisierung Datenwissenschaft für Industrie und Gesellschaft ist ein gesonderter Antrag einzureichen, wobei die Möglichkeit besteht, eine gebührenfreie und/oder -pflichtige Studienform zu erheben.
  • Die Wahl der Fachrichtung kann nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht geändert werden.
  • Bürger/innen der EU-Staaten, der Staaten des EWR und der Schweizer Konföderation, können unter denselben Bedingungen wie die rumänischen Staatsbürger/innen an der Zulassung, einschließlich der Studiengebühren, teilnehmen. Das Bewertungs- und Einstufungsverfahren ist dasselbe wie für rumänische Staatsbürger/innen.
  • Die Anerkennung der im Ausland abgeschlossenen Studiengänge erfolgt mithilfe des zuständigen Ministeriums. Bei der Anmeldung muss jeder/e Bewerber/in ein Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass der/die Kandidat/in den Prozess der Anerkennung der Studien initiiert hat. Die Verantwortung für die Bereitstellung von Informationen über das Anerkennungsverfahren liegt ausschließlich bei dem Zentrum für internationale Zusammenarbeit der Babeș-Bolyai Universität.
  • Bewerber/innen aus EU-Drittstaaten können sich auf die von der Fakultät vergebenen Sonderplätze bewerben, in Anlehnung an die Ministeriumsverordnung 6000/15.10.2012 und den Regelungen der Universität. Verantwortung für die Bereitstellung von Informationen, der Überprüfung der Dokumente und der Registrierung dieser Kandidaten/innen liegt ausschließlich bei dem Zentrum für internationale Zusammenarbeit der Babeș-Bolyai Universität.

2. Bewerbungsverfahren

Die Bewerber/innen sind für das korrekte Hochladen auf die Plattform bzw. für die Übermittlung aller angegebenen Unterlagen aus der Vorschrift für die Zulassung zum Studium an der Babeș-Bolyai-Universität verantwortlich. Die Kandidaten/innen übernehmen die Verantwortung für die Authentizität und die Übereinstimmung der digitalisierten/gescannten Unterlagen mit den Originalen, welche später zu den Unterlagen des/r Bewerbers/in, in Begleitung einer schriftlichen und unterschriebener Erklärung, hinzugefügt werden. Die technischen Einzelheiten der Bewerbung sind im Bewerbungsverfahren enthalten.

3. Bewertung

Argumentationsportfolio das mit ZUGELASSEN/ABGEWIESEN bewertet wird: der/die Kandidat/in lädt auf die Zulassungsplattform einen Europass-Lebenslauf (höchstens 2 Seiten) und einen Beruflichen und wissenschaftlichen Karriereentwickelungsplan (entsprechend dem ersten Masterstudiengang aus der Bewerbungsliste) im Gebiet der Mathematik/Informatik (höchstens 2 Seiten) auf. Das Portfolio wird in der Sprache des ersten Masterstudiengangs ausgestellt und als PDF hochgeladen;

Spezialisierte Prüfung für Kandidaten/innen, die keine der abgeschlossenen Studienrichtung verwandten Spezialisierung ausgewählt haben.

Englisch-/Deutsch-Sprachtest mit dem Vermerk ZUGELASSEN/ ABGEWIESEN für diejenigen, die eine Fachrichtungen auf Englisch/Deutsch ausgewählt haben.

4. Auswahlverfahren der Kandidaten/innen, die nach der Bewertung als zugelassen erklärt werden:

– für Bewerber/innen von verwandten Fachrichtungen:

  • 75% – Durchschnittsnote der Studienjahre
  • 25% – Durchschnittsnote der Abschlussprüfung des Bachelorstudiums

– für alle anderen Bewerber/innen:

  • Der Gesamtdurchschnitt der Zulassung ist die erhaltene Note in der spezialisierten Prüfung

5. Die Auswahlkriterien

  • Bei Gleichheit der Durchschnittsnoten wird der Gesamtdurchschnitt der Studienjahre und die gesamte Durchschnittsnote des letzten Studienjahres berücksichtigt.

6. Einstufungsverfahren

  • Die Zulassung zum Masterstudiengang erfolgt nach den drei von der Fakultät verwalteten Bereichen (Mathematik, Informatik und Erziehungswissenschaften) und nach Studienrichtungen (Rumänisch, Englisch, Ungarisch, Deutsch). Eine Gesamtzahl von gebührenfreien und -pflichtigen Studienplätze wird pro Bereich und innerhalb jedes Fachgebiets, nach Studienrichtungen zugeteilt. Die Bewerber/innen können aus einer Liste unterschiedliche Spezialisierungen aus jedem Bereich auswählen. Die Ausnahme liegt bei der Spezialisierung Datenwissenschaft für Industrie und Gesellschaft (Englisch), für die gesonderte Plätze vergeben werden und ein Zulassungsportfolio mit separaten Bewerbungsunterlagen erforderlich ist.
  • Bewerber/innen mit einem Zulassungsdurchschnitt von mindestens 6 werden als zugelassen erklärt, und sie werden nach der absteigenden Reihenfolge der Durchschnittsnote und je nach geäußerter Option für eine bestimmte Studienrichtung oder Studienbereich auf die zugestimmten Studienplätze zugeteilt. Sobald die Liste der zugelassenen Studenten/innen (gebührenfreie und -pflichtige Studienplätze) nach der absteigenden Reihenfolge der Durchschnittsnote erstellt ist, werden die zugelassenen Bewerber/innen auf Spezialisierungen zugewiesen. In Übereinstimmung mit diesen Vorschriften werden nur diejenigen Masterprogramme organisiert, wo die Anzahl derjenigen Bewerber/innen, die im Juli zum Studium zugelassen worden sind und sich fristgerecht zum Studium angemeldet haben, nicht kleiner ist als die von der Fakultät für den Studiengang festgesetzte Mindestanzahl von Studenten/innen.

7. Die Bestätigung des Studienplatzes

  • Die Bestätigung des Studienplatzes erfolgt in zwei Phasen:

– Phase I: nach Veröffentlichung der ersten Listen mit der Verteilung der Bewerber/innen nach Fachgebieten;
– Phase II: nach der Neuverteilung der Studienplätze, die in Phase I nicht bestätigt wurden.

  • In jeder Phase werden die erforderlichen Dokumente auf die Zulassungsplattform hochgeladen, und die auf gebührenpflichtige Studienplätze zugelassenen Bewerber/innen zahlen die erste Rate der Studiengebühren.
  • Einzelheiten zum Bestätigungsverfahren sind in den Vorschriften über das Bestätigungsverfahren.

8. Veröffentlichung der Endergebnisse

Ein/e zugelassene/r Bewerber/in, der/die auf einen staatlich subventionierten Studienplatz zugelassen ist, kann eine Studienförderung nur während der normalen Dauer des Studiums der Studienrichtung, für die er/sie zugelassen wurde, genießen. Im Falle von Studierenden, die in den vorherigen Jahren auf staatlich subventionierte Plätze immatrikuliert waren – an staatlichen Universitäten und Hochschulen – wird die Anzahl der schon verstrichenen vorherigen Studienjahre in Betracht genommen und von den gebliebenen Jahren gekürzt. Dieselben Regeln gelten für die exmatrikulierten Studierenden, einschließlich derer, die das Studium aufgegeben haben, mit Ausnahme des ersten Jahres nach der Wiederaufnahme des Studiums (dieses wird auf kostenpflichtiger Basis durchgeführt). Die staatliche Förderung des normalen Studienzyklus setzt das einmalige Studium an einem geförderten Studienplatz voraus. Jede andere Situation, mit der Ausnahme der Sozialfälle, setzt ein Studium an einem gebührenpflichtigen Studienplatz voraus.

9. Gebühren

Die Zulassungsgebühr setzt sich aus der Anmeldegebühr und der Bearbeitungsgebühr zusammen. Kinder von Lehr- und Hilfspersonal im aktiven Dienst oder im Ruhestand, Angestellte und Kinder unserer Universitätsmitarbeiter/innen (einschließlich der Restaurants und Cafeterien der Universität), Kinder der Angestellten der Zentralen Universitätsbibliothek und des Botanischen Gartens sind von der Zahlung der Anmeldegebühr befreit. Für organisatorischen und kommunikativen Aspekte wird eine Bearbeitungsgebühr, die nicht unter die Ausnahmeregelung fällt und auch nicht erstattungsfähig ist, bezahlt. Die einzige Ausnahme gilt für Bewerber/innen, die sich unter eine der folgenden Bedingungen befinden: sie sind Waisen beider Elternteile, sie stammen aus dem Waisenheim (diese Bewerber/innen sind sowohl von der Bearbeitungsgebühr als auch von der Anmeldungsgebühr befreit).

Im Falle eines Rücktritts werden die Bearbeitungsgebühr und die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet.

Die Gebühren können über die Online-Plattform bezahlt werden.

10. Die Zulassungskommission hat das Recht, diese Verordnung mit den Regelungen des

Ressortministeriums, die bis zum Datum des Zulassungsverfahrens ausgestellt wurden, in Einklang zu bringen.

Korrespondenzadresse: master@cs.ubbcluj.ro

Dekan,
Prof. Dr. Anca Andreica