Vorschriften für die Organisation und Durchführung der Zulassung (Masterstudium) an der Fakultät für Mathematik und Informatik – 2023

Vorschriften für die Organisation und Durchführung der Zulassung (Masterstudium) an der Fakultät für Mathematik und Informatik – 2023

Genehmigt durch den Fakultätsrat am 15.11.2022

Diese Verordnung ist ein Anhang zu den ZULASSUNGSVERORDNUNGEN DER BABEȘ-BOLYAI UNIVERSITÄT für die Zulassungsetappen im Juli und September 2023.

STUDIENANGEBOT – Studienform: Vollzeitstudium; Studiendauer: 2 Jahre
Fachbereich Mathematik
Höhere Mathematik (Englisch)
Moderne Methoden im Unterrichten der Mathematik (Rumänisch)
Moderne Methoden im Unterrichten der Mathematik (Ungarisch)
Computermathematik (Ungarisch)
Fachbereich Informatik
Datenbanken (Rumänisch)
Distributive Systeme im Internet (Rumänisch)
Datenanalyse und Modellierung (Ungarisch)
Entwurf und Entwicklung von Enterprise-Anwendungen (Ungarisch)
Hochleistungsrechnung und Analyse größerer Datenvolumen (Englisch)
Software-Ingenieurwesen (Englisch)
Angewandte Komputationelle Intelligenz (Englisch)
Datenwissenschaft für Industrie und Gesellschaft (Englisch)
Angewandte Komputationelle Intelligenz (Englisch)
Fortgeschrittene Informationssysteme: Modellierung, Entwurf, Entwickelung (Deutsch und Englisch)
Cybersicherheit (Englisch) ** ***
Fachbereich Bildungswissenschaften
Didaktisches Masterstudium in Informatik (Rumänisch)
Didaktisches Masterstudium in Mathematik (Ungarisch)
Didaktisches Masterstudium in Informatik (Ungarisch)

Wichtig!

* Die oben genannten Spezialisierungen werden unter der Bedingung organisiert, dass eine Mindestzahl von Bewerbern/innen, die nach der ersten Stufe zugelassen werden, während der Zulassung im Juli erreicht wird.

** Für Cyber Security (englische Sprache) unterscheiden sich die Anforderungen an den Sprachnachweis von denen der anderen Spezialisierungen. Einzelheiten finden Sie im Anhang 1 „Certificatele lingvistice de limba engleză acceptate pentru admiterea la masterul Securitate Cibernetică (în limba engleză)„.

*** Die Anforderungen für Bewerber/innen, die über das EIT Digital Programm zu der Spezialisierung Cybersicherheit (in englischer Sprache) kommen, finden Sie im Anhang 2 „Admiterea candidaților EIT Digital la programul de studii de masterat Securitate Cibernetică (în limba engleză)„.

1. Zulassungskriterien

  • Absolventen/innen mit einem Bachelordiplom/Abschlusszeugnis, unabhängig vom Jahr des Abschlusses des Bachelor-Studiums, können sich für ein Masterstudium bewerben.
  • Die Zulassungsbedingungen für Bewerber/innen mit einem Bachelordiplom / Abschlusszeugnis in einer Spezialisierung aus dem Fachgebiet oder dem Fachgebiet verwandten Spezialisierung, für die sich der/die Kandidat/in entscheidet, bzw. für diejenigen, die aus anderen Bereichen kommen, sind im Verwaltungsverfahren für die Einschreibung der Bewerber/innen zu finden.
  • Für Masterstudiengänge ist die Vorlage einer Bescheinigung über die Sprachkenntnisse in einer internationalen Sprache vorzuzeigen. Die von den UBB-Fakultäten ausgestellten Sprachzertifikate und die von der UBB vereinbarten Zertifikate sind gültig. https://www.ubbcluj.ro/ro/studenti/files/invatamant/Anexa_1_Certificate_%C8%99i_atestate_lingvistice_acceptate_2022_13.12.2021.pdf
  • Ein/e Kandidat/in kann sich für jede der vorgeschlagenen Spezialisierungen in den drei Bereichen bewerben, die von der Fakultät angeboten werden, eine Ausnahme liegt bei der Spezialisierung Data Science in Industry and Society, sowohl für gebührenfreie Studienplätze (wenn er/sie die Voraussetzungen für eine Spezialisierung in dieser Finanzierungsform erfüllt) als auch für gebührenpflichtige Studienplätze, der/die Kandidat/in kann aber in maximal zwei Studiengängen gleichzeitig eingeschrieben sein und kann einen gebührenfreien Platz nur für ein einziges Studien-/Spezialisierungsprogramm erhalten. Wenn ein/e Kandidat/in zwei Fachrichtungen gleichzeitig belegen möchte, muss er/sie zwei Anträge einreichen. Für die Spezialisierung Data Science in Industry and Society ist ein gesonderter Antrag einzureichen, wobei die Möglichkeit besteht, eine gebührenfreie und/oder -pflichtige Studienform zu erheben. Hinweis: Wenn die oben genannte Regel über die Einreichung separater Anträge für die Spezialisierung Data Science in Industry and Society nicht beachtet wird, gilt folgendes Prinzip, ohne dass der/die Kandidat/in darüber informiert wird: Wenn die erste gewählte Option Data Science in Industry and Society ist, bleibt nur diese Spezialisierung bestehen und die anderen Optionen werden gestrichen; wenn Data Science in Industry and Society nicht die erste gewählte Option ist, aber zu den Optionen gehört, wird diese Spezialisierung aus den Optionen gestrichen.
  • Die Wahl der Spezialisierung kann nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht geändert werden.
  • Bürger/innen der EU-Staaten, der Staaten des EWR und der Schweizer Konföderation können unter denselben Bedingungen wie die rumänischen Staatsbürger/innen an der Zulassung, einschließlich der Studiengebühren, teilnehmen. Das Bewertungs- und Einstufungsverfahren ist dasselbe wie für rumänische Staatsbürger/innen.
  • Die Anerkennung der im Ausland abgeschlossenen Studien erfolgt mithilfe des zuständigen Ministeriums. Bei der Anmeldung muss jeder/e Bewerber/in ein Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass der/die Kandidat/in den Prozess der Anerkennung der Studien initiiert hat. Die Verantwortung für die Bereitstellung von Informationen über das Anerkennungsverfahren liegt ausschließlich bei dem Zentrum für internationale Zusammenarbeit der Babeș-Bolyai Universität.
  • Bewerber/innen aus EU-Drittstaaten können sich auf die von der Fakultät vergebenen Sonderplätze bewerben, in Anlehnung an die Verordnung 6000/15.10.2012 des zuständigen Ministeriums und den Regelungen der Universität. Verantwortung für die Bereitstellung von Informationen, der Überprüfung der Dokumente und der Registrierung dieser Kandidaten/innen liegt ausschließlich bei dem Zentrum für internationale Zusammenarbeit der Babeș-Bolyai Universität.

2. Bewerbungsverfahren

Die Kandidaten/innen bewerben sich online. Die Bewerber/innen sind für das korrekte Hochladen auf die Plattform bzw. für die Übermittlung aller angegebenen Unterlagen aus der Vorschrift für die Zulassung zum Studium an der Babeș-Bolyai-Universität verantwortlich. Die Kandidaten/innen übernehmen die Verantwortung für die Authentizität und die Übereinstimmung der digitalisierten/gescannten Unterlagen mit den Originalen, welche später zu den Unterlagen des/r Bewerbers/in, in Begleitung einer schriftlichen und unterschriebener Erklärung, hinzugefügt werden. Die technischen Einzelheiten der Bewerbung sind im Bewerbungsverfahren enthalten.

3. Bewertung

Argumentationsportfolio das mit ZUGELASSEN/ABGEWIESEN bewertet wird: Der/die Kandidat/in lädt auf die Zulassungsplattform einen Lebenslauf (höchstens 2 Seiten) und einen Beruflichen und wissenschaftlichen Karriereentwicklungsplan (entsprechend dem ersten Masterstudiengang aus der Bewerbungsliste) im Gebiet der Mathematik/Informatik (höchstens 2 Seiten) auf. Das Portfolio wird in der Sprache des Masterstudiengangs ausgestellt, der als erste Option angekreuzt wurde, und als PDF hochgeladen;

Spezialisierte Prüfung für Kandidaten/innen, die keine der ausgewählten Studienrichtung verwandten Spezialisierung absolviert haben.

Englisch-/Deutsch-Sprachtest mit dem Vermerk ZUGELASSEN/ ABGEWIESEN für diejenigen, die eine Spezialisierung auf Englisch/Deutsch ausgewählt haben.

4. Auswahlverfahren der Kandidaten/innen, die nach der Bewertung als zugelassen erklärt werden:

  • für Bewerber/innen der ausgewählten Studienrichtung verwandten Spezialisierungen:
    1. 75 % – Durchschnittsnote der Studienjahre
    2. 25 % – Durchschnittsnote der Abschlussprüfung des Bachelorstudiums
  • für alle anderen Bewerber/innen: Der Gesamtdurchschnitt der Zulassung ist die erhaltene Note in der spezialisierten Prüfung

5. Die Auswahlkriterien

Bei Gleichheit der Durchschnittsnoten wird der Gesamtdurchschnitt der Studienjahre und der Notendurchschnitt des letzten Studienjahres berücksichtigt.

6. Einstufungsverfahren

  • Die Zulassung zum Masterstudiengang erfolgt nach den drei von der Fakultät verwalteten Bereichen (Mathematik, Informatik und Erziehungswissenschaften) und nach Studienrichtungen (Rumänisch, Englisch, Ungarisch, Deutsch). Eine Gesamtzahl von gebührenfreien und -pflichtigen Studienplätze wird pro Bereich und innerhalb jedes Fachgebiets, nach Studienrichtungen zugeteilt. Die Bewerber/innen können aus einer Liste unterschiedliche Spezialisierungen aus jedem Bereich auswählen. Die Ausnahme liegt bei der Spezialisierung Data Science in Industry and Society (Englisch), bei der gesonderte Plätze vergeben werden und ein Zulassungsportfolio mit separaten Bewerbungsunterlagen erforderlich ist.
  • Bewerber/innen mit einem Zulassungsdurchschnitt von mindestens 6 werden als zugelassen erklärt, und sie werden nach der absteigenden Reihenfolge der Durchschnittsnote und je nach geäußerter Option für eine bestimmte Studienrichtung oder Studienbereich auf die zugestimmten Studienplätze zugeteilt. Sobald die Liste der zugelassenen Studierenden (gebührenfreie und -pflichtige Studienplätze) nach der absteigenden Reihenfolge der Durchschnittsnote erstellt ist, werden die zugelassenen Bewerber/innen auf Spezialisierungen zugewiesen. In Übereinstimmung mit diesen Vorschriften werden nur diejenigen Masterstudiengänge organisiert, die die vom Fakultätsrat beschlossene Mindestzahl an zugelassenen Kandidaten/innen erreichen.

7. Die Bestätigung des Studienplatzes

  • Die Bestätigung des Studienplatzes erfolgt in zwei Phasen:
    • Phase I: nach Veröffentlichung der ersten Listen mit der Verteilung der Bewerber/innen nach Fachgebieten;
    • Phase II: nach der Neuverteilung der Studienplätze, die in Phase I nicht bestätigt wurden.
  • In jeder Phase werden die erforderlichen Dokumente auf die Zulassungsplattform hochgeladen, und die auf gebührenpflichtige Studienplätze zugelassenen Bewerber/innen zahlen die erste Rate der Studiengebühren.
  • Einzelheiten zum Bestätigungsverfahren sind in den Vorschriften über das Bestätigungsverfahren.

8. Veröffentlichung der Endergebnisse

Ein/e zugelassene/r Bewerber/in, der/die auf einen staatlich subventionierten Studienplatz zugelassen ist, kann eine Studienförderung nur während der normalen Dauer des Studiums der Studienrichtung, für die er/sie zugelassen wurde, genießen. Im Falle von Studierenden, die in den vorherigen Jahren auf staatlich subventionierten Plätze immatrikuliert waren – an staatlichen Universitäten und Hochschulen – wird die Anzahl der schon verstrichenen vorherigen Studienjahre in Betracht genommen und von den gebliebenen Jahren gekürzt. Dieselben Regeln gelten für die exmatrikulierten Studierenden, einschließlich derer, die das Studium aufgegeben haben, mit Ausnahme des ersten Jahres nach der Wiederaufnahme des Studiums (dieses wird auf kostenpflichtiger Basis durchgeführt). Die staatliche Förderung des normalen Studienzyklus setzt das einmalige Studium an einem geförderten Studienplatz voraus. Jede andere Situation, mit der Ausnahme der Sozialfälle, setzt ein Studium an einem gebührenpflichtigen Studienplatz voraus.

9. Gebühren

Die Zulassungsgebühr setzt sich aus der Anmeldegebühr und der Bearbeitungsgebühr zusammen. Kinder von Lehr- und Hilfspersonal im aktiven Dienst oder im Ruhestand, Angestellte und Kinder unserer Universitätsmitarbeiter/innen (einschließlich der Restaurants und Cafeterien der Universität), Kinder der Angestellten der Zentralen Universitätsbibliothek und des Botanischen Gartens sind von der Zahlung der Anmeldegebühr befreit. Für die organisatorischen und kommunikativen Belange der Zulassung wird eine Bearbeitungsgebühr, die nicht unter die Ausnahmeregelung fällt und auch nicht erstattungsfähig ist, bezahlt. Ausgenommen sind Bewerber/innen, die beide Elternteile verloren haben, und Jugendliche aus Pflegefamilien, die von der Zahlung der Zulassungsgebühr (bestehend aus Anmeldegebühr und Bearbeitungsgebühr) befreit sind.

Im Falle eines Rücktritts werden die Bearbeitungsgebühr und die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet. Die Gebühren können über die Online-Plattform bezahlt werden.

10. Die Zulassungskommission hat das Recht, diese Verordnungmit den Regelungen des Ressortministeriums, die bis zum Datum des Zulassungsverfahrens ausgestellt wurden, in Einklang zu bringen.

Korrespondenzadresse: master.cs@ubbcluj.ro

Anhang: Zulassungsgebühren und Kalender

Anhang 1: Certificatele lingvistice de limba engleză acceptate pentru admiterea la masterul Securitate Cibernetică (în limba engleză)

Anhang 2: Admiterea candidaților EIT Digital la programul de studii de masterat Securitate Cibernetică (în limba engleză)