Vorschriften für die Organisation und Durchführung der Zulassung (Masterstudium) an der Fakultät für Mathematik und Informatik – 2025
VORGESCHLAGENE STUDIENGÄNGE*
Wichtig!
* Die oben genannten Studiengänge werden unter der Bedingung organisiert, dass eine Mindestzahl von Bewerbern/innen nach der ersten Stufe, während der Zulassungssitzung im Juli, zugelassen wird.
** Die neuen Spezialisierungen werden nur organisiert, wenn sie in der Regierungsentscheidung über die Genehmigung der Spezialisierungen/Universitätsstudienprogramme für das akademische Jahr 2025–2026 enthalten sind.
1. Zulassungskriterien:
- Absolventen mit einem Bachelordiplom/Abschlusszeugnis können sich unabhängig vom Jahr des Abschlusses des Bachelorstudiums für ein Masterstudium bewerben.
- Die Zulassungsbedingungen für Kandidaten mit einem Bachelordiplom/Abschlusszeugnis in einer Spezialisierung im Bereich oder einer Spezialisierung, die mit dem Bereich, für den sich der Kandidat entscheidet, verwandt ist, sowie für diejenigen aus anderen Bereichen können im Verwaltungsverfahren für die Einschreibung der Bewerber/innen gefunden werden.
- Ein Nachweis über Sprachkenntnisse in einer internationalen Sprache ist für die Masterprogramme erforderlich. Sprachzertifikate, die von den Fakultäten der BBU ausgestellt werden, und Zertifikate, die von der Universität anerkannt sind, sind gültig, wie in Anhang 1 angegeben. Das Verwaltungsverfahren für die Einschreibung der Bewerber/innen enthält Einzelheiten.
- Mit Ausnahme der Spezialisierung Data Science in Industry and Society können Bewerber Dossiers für jede der vorgeschlagenen Spezialisierungen in den drei von der Fakultät verwalteten Bereichen einreichen. Bewerber können dies entweder auf gebührenpflichtiger oder auf budgetierter Basis tun, vorausgesetzt, sie erfüllen die notwendigen Kriterien, um eine Spezialisierung zu verfolgen, die durch diese Methode finanziert wird. Sie können jedoch nur maximal zwei Studiengänge gleichzeitig belegen. Ein Kandidat muss zwei Bewerbungen einreichen, wenn er zwei Spezialisierungen parallel verfolgen möchte. Für Data Science in Industry and Society müssen die Kandidaten eine individuelle Bewerbung einreichen, wobei die Möglichkeit besteht, eine gebührenfreie und/oder -pflichtige Studienform zu erheben.
- Ein Kandidat kann nur für ein Studienprogramm/eine Spezialisierung staatliche Mittel erhalten. Die Verordnung Nr. 3693/2024 (https://www.edu.ro/sites/default/files/fisiere%20articole/OM_3693_2024_1.pdf) erlaubt die Finanzierung von Masterstudiengängen im Fachbereich Erziehungswissenschaften aus dem Staatshaushalt, auch wenn der Student bereits eine finanzielle Unterstützung erhalten hat.
- Die Masterprogramme in Cyber-Security und Cloud, Netzwerk-Infrastruktur und Hochleistungsrechnen bieten zwei Bewerbungsoptionen an: eine nationale Bewerbung und eine EIT-Bewerbung. Der nationale Bewerbungsprozess entspricht denselben Anforderungen wie alle anderen Masterprogramme, die von der Fakultät für Mathematik und Informatik an der Babeș-Bolyai-Universität angeboten werden. Das Verwaltungsverfahren für die Einschreibung der Bewerber/innen legt die Voraussetzungen für EIT-Digital-Bewerber fest.
- Änderungen an der gewählten Spezialisierung sind nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht mehr möglich.
- Bürger/innen der EU-Staaten, der Staaten des EWR und der Schweizer Konföderation können unter denselben Bedingungen wie die rumänischen Staatsbürger/innen an der Zulassung, einschließlich der Studiengebühren, teilnehmen. Das Bewertungs- und Einstufungsverfahren ist dasselbe wie für rumänische Staatsbürger/innen.
- Die Anerkennung der im Ausland abgeschlossenen Studien erfolgt durch das zuständige Ministerium. Bei der Anmeldung muss jeder/e Bewerber/in ein Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass der/die Kandidat/in den Prozess der Anerkennung der Studien initiiert hat. Die Verantwortung für die Bereitstellung von Informationen über das Anerkennungsverfahren liegt ausschließlich bei dem Zentrum für internationale Zusammenarbeit der Babeș–Bolyai Universität.
- Bewerber/innen aus EU-Drittstaaten können sich auf die von der Fakultät vergebenen Sonderplätze bewerben, wobei die Verordnung des Ministeriums 6000/15.10.2012 und die Vorschriften der Universität zu beachten sind. Die Verantwortung für die Bereitstellung von Informationen, die Prüfung von Dokumenten und die Registrierung dieser Bewerber liegt ausschließlich beim Zentrum für internationale Zusammenarbeit der Babeș-Bolyai-Universität.
2. Bewerbungsverfahren
Die Bewerbungen werden online auf der Zulassungsplattform (https://admitere.ubbcluj.ro) eingereicht. Die Kandidaten sind für das Hochladen/Einreichen aller Dokumente verantwortlich. Durch die Unterzeichnung des Anmeldeformulars übernehmen die Kandidaten die Verantwortung für die Echtheit der digitalen/gescannten und Originaldokumente. Die technischen Einzelheiten der Bewerbung sind im technischen Verfahren für die Einschreibung der Bewerber/innen enthalten.
Erforderliche Unterlagen für die Bewerbung:
- Ein Anmeldeformular (einschließlich Liste der Optionen) – online auf der Zulassungsplattform;
- Abiturzeugnis und Matrikelblatt (für Zeugnisse mit Matrikelblatt) oder gleichwertiges Dokument;
- Bachelor-/Ingenieurdiplom und die Ergänzung zum Bachelor-/Absolventendiplom oder gleichwertiges Dokument (einschließlich Nachweis der Studienleistungen, falls zutreffend);
- Geburtsurkunde;
- Personalausweis oder Reisepass, falls zutreffend;
- Eine Heiratsurkunde oder andere Dokumente, die eine Namensänderung nachweisen (falls zutreffend);
- eine standardmäßige ärztliche Bescheinigung, die vom Hausarzt ausgestellt wurde und nicht älter als 3 Monate ist;
- Sprachzeugnis, das von der Universität akzeptiert ist;
- Nachweis über die Zahlung der Zulassungsgebühren (Anmelde- und Bearbeitungsgebühren) und/oder Nachweis über einen Gebührenerlass;
- Erklärung über die im rumänischen staatlichen Universitätssystem absolvierten Masterstudien (Anlage 1 ausgefüllt und unterschrieben);
- Ein argumentatives Portfolio, das einen Lebenslauf und einen Plan zur wissenschaftlichen und beruflichen Karriereentwicklung enthält.
3. Bewertung
Argumentatives Portfolio, das mit ZUGELASSEN/ABGEWIESEN bewertet wird: Der Kandidat muss ein argumentatives Portfolio einreichen, das einen Lebenslauf (höchstens 2 Seiten) und einen Plan zur wissenschaftlichen und beruflichen Weiterentwicklung umfasst, basierend auf der anfänglichen Spezialisierung in der Liste der Optionen des Kandidaten im Bereich Mathematik/Informatik (höchstens 2 Seiten). Der Kandidat sollte den Lebenslauf in der Sprache seiner ersten Spezialisierung aus seiner Liste von Optionen schreiben.
Ein Fachtest ist erforderlich für Kandidaten, die nicht in einem Bereich abgeschlossen haben, der mit ihrer gewählten Spezialisierung zusammenhängt. Die Spezialisierungen aus dem Bereich Erziehungswissenschaften erfordern keinen speziellen Test.
4. Einstufungskriterien für Kandidaten, die nach dem Fachtest zugelassen wurden.
- Kandidaten mit einem Abschluss im Studienbereich oder verwandten Bereichen sind berechtigt.
- 75% Gesamtdurchschnittsnote der Studienjahre;
- 25% Note der Bachelorprüfung
- Die Note aus dem Fachtest bestimmt den Gesamtnotendurchschnitt für andere Bewerber.
5. Auswahlkriterien bei Gleichheit der Noten
Bei Gleichheit der Durchschnittsnoten werden der Gesamtdurchschnitt der Studienjahre und der Notendurchschnitt des letzten Studienjahres berücksichtigt.
6. Einstufungsverfahren
- Die Studienrichtungen (Rumänisch, Englisch, Ungarisch und Deutsch) und die drei von der Fakultät verwalteten Studienfelder (Mathematik, Informatik und Erziehungswissenschaften) bestimmen die Zulassung zu den Masterprogrammen. Jedes Fach vergibt eine Gesamtzahl an gebührenpflichtigen und gebührenfreien Studienplätzen. Die ungarische Linie für Mathematik und Informatik hebt sich hervor, da sie Studienplätze global innerhalb des Fachbereichs zuweist. Die Bewerber/innen können aus einer Liste unterschiedliche Spezialisierungen aus jedem Bereich auswählen. Die Ausnahme liegt bei der Spezialisierung Data Science in Industry and Society (Englisch), bei der gesonderte Plätze vergeben werden und ein Zulassungsportfolio mit separaten Bewerbungsunterlagen erforderlich ist.
- Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen mit einem Zulassungsdurchschnitt von mindestens 6 erfüllen, werden gemäß den bei der Anmeldung angegebenen Optionen und in absteigender Reihenfolge des Durchschnitts zugelassen, mit Ausnahme der ungarischen Linie, wo die Plätze nach Fachrichtung vergeben werden. Sobald das Fachgebiet die Liste der zugelassenen Kandidaten (gebührenfrei und gebührenpflichtig) in absteigender Reihenfolge des Durchschnitts erstellt, weist die ungarische Linie die zugelassenen Kandidaten den Spezialisierungen zu. Gemäß der geltenden Verordnung werden die Master-Spezialisierungen in Übereinstimmung mit den Mindestanforderungen des Fakultätsrats für die Zulassung festgelegt.
7. Bestätigung des Studienplatzes
- Es gibt drei Schritte zur Bestätigung des Studienplatzes:
- Stufe I: Nach Veröffentlichung der ersten Listen mit der Verteilung der Bewerber/innen nach Fachgebieten;
- Stufe II: Nach der Neuverteilung der Plätze, die in der ersten Stufe nicht bestätigt wurden.
- Stufe III: Nach der Neuverteilung der Plätze, die in der zweiten Stufe nicht bestätigt wurden.
- Einzelheiten zum Bestätigungsverfahren sind in den Vorschriften über das Bestätigungsverfahren.
8. Bestätigung eines gebührenfreien Studienplatzes
Ein zugelassener Bewerber, der auf einen staatlich subventionierten Studienplatz zugelassen ist, kann eine Studienförderung nur für die übliche Studiendauer der Fachrichtung, für die er zugelassen wurde, in Anspruch nehmen. Für Studierende, die an einer staatlichen Universität eingeschrieben sind und zuvor ein Stipendium aus dem Staatshaushalt für ein Masterstudium erhalten haben, wird die maximale Anzahl der Jahre, in denen sie weiterhin das Stipendium erhalten können, um die Anzahl der zuvor absolvierten gebührenfreien Studienjahre verkürzt. Die gleiche Regelung gilt für Studierende, die ihr Studium abgebrochen haben, mit Ausnahme des gebührenpflichtigen ersten Studienjahres. Aufgrund der Finanzierung aus dem Staatshaushalt erfolgt der normale Studienzyklus jährlich. In allen anderen Fällen, außer in besonderen Fällen, muss das Studienjahr auf gebührenpflichtiger Basis absolviert werden. Ausnahmen sind die Master-Spezialisierungen im Bereich Erziehungswissenschaften.
9. Gebühren
Die Zulassungsgebühr besteht aus der Anmeldegebühr und der Bearbeitungsgebühr. Anlage 2 der Zulassungsordnung listet die Kategorien von Bewerbern auf, die teilweise oder vollständig von diesen Gebühren befreit sind. Die Zulassungsgebühr beträgt 50 RON (Bearbeitungsgebühr) und 250 RON (Anmeldegebühr).
Im Falle eines Rücktritts sind die Bearbeitungsgebühr und die Anmeldegebühr nicht erstattungsfähig.
Gebühren können nur auf der Online-Plattform https://admitere.ubbcluj.ro bezahlt werden.
10. Das Zulassungskomitee hat das Recht, diese Regelung mit anderen Regelungen des zuständigen Ministeriums oder der Universität, die bis zum Datum des Zulassungswettbewerbs erlassen wurden, in Einklang zu bringen.
Korrespondenzadresse: master.cs@ubbcluj.ro