Beschluss des Fakultätsrats – die Methodologie für den Ablauf der Abschlussprüfungen an der Fakultät für Mathematik und Informatik in den Prüfungszeiten Juni-Juli, bzw. September 2021

Genehmigt vom Fakultätsrat in der Sitzung vom 17. Dezember 2020
Verändert vom Fakultätsrat in der Sitzung vom 4. Februar 2021
Verändert vom Fakultätsrat in der Sitzung vom 20. April 2021

Diese Methodologie ist ein Anhang zu den Vorschriften betreffend die Veranstaltung und den Ablauf der Abschlussprüfungen des Bachelor- und Masterstudiums, genehmigt durch den Universitätssenat und ist gemäß den Bestimmungen des Nationalen Unterrichtsgesetzes Nr.1/2011 samt den Änderungen und Ergänzungen, sowie der Verordnung des Ministeriums Nr.6125 vom 20. Dezember 2016, betreffend die Genehmigung des methodologischen Rahmens für die Organisierung und den Aublauf der Bachelor- und Master-Abschlussprüfungen, sowie der Charta der Babeș-Bolyai-Universität (BBU).

In jedem akademischen Studienjahr wird die Bachelor- und Master-Abschlussprüfung in zwei Prüfungszeiten veranstaltet, im Juni-Juli, bzw im September. Die Herbstprüfung erfolgt nach denselben Erfordernissen, Maßstäben und Kriterien, die auch im Sommer gültig waren . Die Anmeldung der Absolventen zur Bachelor- oder Master-Abschlussprüfung erfolgt zu den rechtzeitig auf der Webseite der Fakultät angemeldeten Terminen entsprechend der angekündigten Methodologie.

Im Vorbereitungsprozess der Bachelor- oder der Masterarbeit werden die Anforderungen zur Verfassung, Editierung und Verteidigung der Bachelor-, Master- oder Abschlussarbeit, sowie der Anhang bezüglich der Eigenständigkeiterklärung (siehe 5. Anhang) beachtet.

Für jede Abschlussarbeit wird ein Ähnlichtkeitstest durchgeführt. Eine Bachelor–/Dissertationsarbeit wird für die Verteidigung akzeptiert, falls der Ähnlichkeitsindex höchstens 30% beträgt.

Die Abschlussprüfung (Bachelor/Dissertation) gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 6,00 beträgt. Die Ergebnisse für jede Teilprüfung der Abschlussprüfung werden in der AcademicInfo-Plattform bekanntgegeben, spätestens 48 Stunden nachdem der letzte Kandidat geprüft wurde.

Bezüglich des Rechts an geistigem Eigentum und der Urheberrechte der Abschlussarbeit, sowie der dazugehörigen Anwendungen (wo es der Fall ist), gilt:

  • Der Verfasser verfügt über das Recht des geistigen Eigentums;
  • Die Universität hat das Recht, die Abschlussarbeit oder einen Teil davon wiederzugeben oder zu veröffentlichen;

Wird die Abschlussarbeit in Zusammenarbeit mit einer Firma erstellt, muss der Studierende den 4. Anhang im Sekretariat des Departments bis spätestens am 1. März des Jahres, in dem die Verteidigung der Abschlussarbeit stattfindet, abgeben. In diesem Kontext darf eine Abschlussarbeit nicht ohne die Bewillingung der Firma präsentiert werden.

A. Die Bachelorprüfung

  1. Die Bachelorprüfung an der Fakultät für Mathematik und Informatik besteht aus zwei Prüfungen:
    • Erste Prüfung: Evaluierung der Grund- und Fachkenntnisse (mündliche Prüfung).
    • Zweite Prüfung: Präsentation und Verteidigung der Abschlussarbeit (mündlicher Vortrag).
  2. Jede dieser beiden Prüfungen gilt als bestanden, wenn die Note mindestens 5,00 ist.
  3. Die Ergebnisse der mündlichen Prüfungen können nicht bestreitet werden.

1. Prüfung:

  1. Die genehmigten inhaltlichen Erfordernisse der 1. Prüfung werden spätestens 6 Monate vor dem ersten Anmeldetag der Abschlussprüfung bekanntgegeben.
  2. Der Kandidat verfügt über 10 Minuten Zeit, um seine vorbereitete Antwort zu präsentieren.
  3. Der Dekan der Fakultät ernennt die zuständigen Kommissionen für das Erstellen der Prüfungsthemen. Mitglieder dieser Kommissionen sind von jedem Departmentsleiter genannte Lehrkräfte. Anhand der Prüfungsthematik bestimmen sie die Prüfungsthemen und die entsprechenden Bewertungskriterien.
  4. Der Dekan der Fakultät ernennt die Prüfungskommissionen (auf Vorschlag der Departmentsleiter), bestehend aus genügend vielen Lehrkräften, welche die Leistungen der Kandidaten bewerten.
  5. Die Antwort des Kandidaten auf ein ein Prüfungsthema wird von zwei Lehrkräften der Kommision bewertet. Die von jeder Lehrkraft gegebene Note ist eine ganze Zahl, sodass der Unterschied zwischen den zwei Noten höchstens einen Punkt beträgt. Die Note für jedes Prüfungsthema wird als arithmetisches Mittel der zwei vergebenen Noten berechnet. Die Gesamtnote wird nach folgender Formel bestimmt:

    Gebiet Mathematik:

    1. Studienrichtung Mathematik: das arithmetische Mittel der Noten der drei Prüfungsthemen aus dem Bereich Mathematik (Algebra, Differential- und Integralrechnung, Geometrie);
    2. Studienrichtung Mathematik-Informatik: 2/3 der Mathematiknote + 1/3 der Informatiknote. Die Mathematiknote wird nach derselben Formel wie bei der Studienrichtung Mathematik berechnet;

    Gebiet Informatik:

    1. Studienrichtung Informatik: das arithmetische Mittel der Noten für die drei Prüfungsthemen aus dem Bereich der Informatik (Algorithmen und Programmierung, Datenbanken,Betriebssysteme).

2. Prüfung:

  1. Die zweite Prüfung besteht sowohl aus der Präsentation und Verteidigung der Abschlussarbeit (mündlicher Vortrag), als auch aus Fragen bezüglich dem Inhalt der Abschlussarbeit.
  2. Dem Kandidaten stehen für seinen Vortrag 15 Minuten zur Verfügung und noch 5 Minuten für das Beantworten der Fragen der Kommision.
  3. In der zweiten Prüfung gibt jedes Kommisionsmitglied eine ganze Note, sodass der Unterschied zwischen den Noten jedwelcher zwei Mitglieden nicht mehr als zwei Punkte beträgt. Die Endnote der Prüfung ist das arithmetische Mittel der gewährten Noten. Die Bewertungskriterien sind ausführlich im 1. Anhang beschrieben, ein Muster für den Bewertungsbogen befindet sich im 2. Anhang.
  4. Wenn der Betreuer der Abschlussarbeit nicht bei der öffentlichen Verteidigung teilnehmen kann, dann muss er einen Bewertungsbericht erstellen (ein Muster befindet sich im 3. Anhang).
  5. Eine in einer vorherigen Prüfungszeit der Anschlussprüfung erhaltene Note kann in der laufenden Prüfungszeit auf Antrag des Bewerbers anerkannt werden, unter der Bedingung, dass der Inhalt und die Struktur der Prüfung sich nicht grundsätzlich verändert haben. Der Antrag richtet sich an die Kommision für die Anerkennung von Noten von der Fakultät für Mathematik und Informatik und wird im Sekretariat zu einem Termin abgegeben, der vor dem Beginn der Anmeldungszeit festgelegt wurde, gemäß den angekündigten Termine für die Abschlussprüfung.

B. Masterprüfung

  1. Die Masterprüfung besteht aus der Präsentation und Verteidigung der Abschlussarbeit (mündlicher Vortrag), gefolgt von Fragen bezüglich ihrer Thematik.
  2. Dem Bewerber stehen 15 Minuten für seinen Vortrag zur Verfügung und noch weitere 5 Minuten, um die Fragen der Kommision zu beantworten.
  3. Jedes Kommisionsmitglied bewertet die Leistung des Bewerbers mit einer Note, die eine ganze Zahl ist, sodass zwischen den Noten jedwelcher zwei Mitglieder derselben Kommision der Unterschied nicht mehr als zwei Punkte beträgt. Die Endnote wird als arithmetisches Mittel der Noten aller Mitglieder berechnet. Die Bewertungskriterien sind im 1. Anhang näher beschrieben, ein Muster des Bewertungsbogens befindet sich im 2. Anhang.
  4. Wenn der Betreuer der Abschlussarbeit nicht bei der öffentlichen Verteidigung teilnehmen kann, dann muss er einen Bewertungsbericht ausstellen (ein Muster befindet sich im 3. Anhang).
  5. Weil die Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit eine mündliche Prüfung ist, kann die erhaltene Note nicht beanstandet werden.

Anmerkung: Dieser Beschluss kann verändert oder vervollständigt werden, abhängig von späteren Regularien auf nationalem oder universitärem Niveau.

Die Methodologie erfasst auch folgende Dokumente:

  • Anleitungen zur Verfassung, Editierung und Vertidigung der Bachelor-, Master- oder Abschlussarbeit
  • 1. Anhang – Bewertungskriterien
  • 2. Anhang – Bewertungsbogen der Kommision
  • 3. Anhang – Bewertungsbericht des Betreuers
  • 4. Anhang – Kooperationsbeschluss zwischen Universität und Unternehmen
  • 5. Anhang – Eigenständigkeitserklärung

Themen für die Bachelorprüfung