Vorschriften für die Organisation und Durchführung der Aufnahmeprüfung (Bachelorstudium) an der Fakultät für Mathematik und Informatik – 2023, Anhang zur Zulassungsordnung der Babeș-Bolyai Universität

Genehmigt durch den Fakultätsrat am 15.11.2022.

Diese Vorschriften gelten für die Aufnahmeprüfung 2023 (Bachelorstudium) an der Fakultät für Mathematik und Informatik.

1. Zulassungszeitraum:

Der Zeitraum für die Aufnahmeprüfung wird durch die Babeș-Bolyai Universität bestimmt.

2. Zulassungskriterien:

2.1. Note in der schriftlichen Aufnahmeprüfung (bei physischer Anwesenheit)

Die schriftliche Prüfung hat eine Dauer von 3 Stunden, im Fach Mathematik oder Informatik (je nach Option, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgewählt wurde) mit Themen aus der Themenliste für Mathematik/Informatik, die auf der Website der Fakultät angekündigt und im Anhang 3A und Anhang 3B enthalten sind. Die Note der schriftlichen Zulassungsprüfung muss mindestens 5,00 (fünf) betragen.

Auswertung der Multiple-Choice-Aufgaben:

  1. Auf jede Frage gibt es mindestens 1 richtige Antwort und mindestens 1 falsche Antwort. Es gibt keine „Ich weiß nicht“- Antworten.
  2. Jede Aufgabe wird mit einer Anzahl von pPunkten bewertet. Die p Punkte werden genau dann erreicht, wenn der/die Teilnehmer/in alle wahren Aussagen und nur diese ankreuzt.
  3. Im Falle einer Multiple-Choice-Aufgabe (mit twahren Aussagen und f falschen Aussagen), bei der p die maximal erreichbare Anzahl von Punkten ist, wird die Punktezahl, die ein/e Wettbewerbsteilnehmer/in aufgrund der von ihm/ihr angegebenen Lösung dieser Aufgabe erzielt, nach diesen Regeln berechnet:
    1. Wird eine der t-wahren Aussagen angekreuzt, erhält der/die Kandidat/in p/tPunkte
    2. Wird eine der f-falschen Aussagen angekreuzt, erhält der/die Kandidat/in (-0,66) *p/fPunkte (d.h., er/sie wird bestraft)
    3. Die minimale Anzahl von Punkten für eine Aufgabe ist Null „0“ (in dem Fall, in dem ein/e Teilnehmer/in alle Antworten falsch ankreuzt, wird die negative Anzahl der Punkte durch 0 ersetzt) und die maximale Anzahl der Punkte ist
    4. Wenn alle Antworten angekreuzt sind, erhält der/die Teilnehmer/in die Note

2.2. Die Kandidaten/innen mit den unten aufgeführten Ergebnissen bei den nationalen Olympiaden und internationalen Wettbewerben oder bei dem Mathe-Info UBB Wettbewerb 2023, werden mit einem Durchschnitt von 10 zugelassen. Dieses Kriterium wird als Kategorie A bezeichnet.

  • 2.2.1. Absolventen/innen mit Abiturdiplom, die mindestens eine Teilnahme an der internationalen Phase oder mindestens eine Auszeichnung (I., II., III. Preis oder Auszeichnung) in der nationalen Phase der Schulolympiaden in Mathematik, Astronomie und Astrophysik, Informatik oder Informationstechnologie (Abschnitt C#) in den Klassen IX-XII erhalten haben.
  • 2.2.2. Absolventen/innen, die mindestens eine Teilnahme an der internationalen Phase der Mathematik-Olympiade für Schulen/Abteilungen, wo in ungarischer Sprache unterrichtet wird, gehabt haben oder mindestens eine Auszeichnung (I., II., III. Preis oder Auszeichnung) in der nationalen Phase dieses Wettbewerbs in den Klassen IX-XII erhalten haben.
  • 2.2.3. Absolventen/innen mit Abitur, die sich unter den besten 20 Plätzen in der internationalen Phase des „Nemes Tihamér Informatika Verseny“- Wettbewerbs, in dem Bereich Programmierung, in einem der letzten vier Studienjahre positioniert haben.
  • 2.2.4. Absolventen/innen mit Abiturdiplom, die mindestens einen I., II., III. Preis oder eine Auszeichnung in der Endphase der Central European Olympiad in Informatics oder in der Endphase der Balkan-Olympiade für Mathematik und Informatik erhalten haben.
  • 2.2.5. Absolventen/innen mit Abiturdiplom, die bei dem Mathe-Info UBB Wettbewerb 2023 eine der ersten 10 Noten gleich oder größer als 9.50 (neunfünfzig) im Bereich Informatik erhalten haben.
  • 2.2.6. Absolventen/innen mit Abiturdiplom, die bei dem Mathe-Info UBB Wettbewerb 2023 eine der ersten 10 Noten gleich oder größer als 9.50 (neunfünfzig) im Bereich Mathematik erhalten haben.

2.3. Die Kandidaten/innen, die die unten aufgeführten Ergebnisse in den Bezirksolympiaden erzielt haben, erhalten eine Note 10 für die 1/2 der endgültigen Mittelnote. Der Zulassungsdurchschnitt wird wie folgt berechnet: 1/2 * 10 + 1/2 * die Note der schriftlichen Prüfung. Die Note für die schriftliche Prüfung muss mindestens 5 (fünf) sein. Dieses Kriterium wird als Kategorie B bezeichnet.

  • 2.3.1. Absolventen/innen mit Abiturdiplom, die mindestens den I., II., III. Preis in den Schulolympiaden des Landkreises in den Bereichen Mathematik, Astronomie und Astrophysik, Informatik oder Informationstechnologie (Sektion C#) in den Klassen IX-XII erhalten haben. Kandidaten/innen, die sich für die nationale Phase der oben genannten Olympiaden qualifiziert haben, können ebenfalls in diese Kategorie aufgenommen werden.
  • 2.3.2. Absolventen/innen, die mindestens eine Teilnahme an der Endphase der nationalen Mathematikolympiade für Schulen/Abteilungen, wo in ungarischer Sprache unterrichtet wird, in den Klassen IX-XII in einem der letzten vier Studienjahre erhalten haben.
  • 2.3.3. Absolventen/innen mit Abiturdiplom, die sich für die internationale Phase des „Nemes Tihamér Informatika Verseny“ Wettbewerbs, im Bereich Programmierung, qualifiziert haben.

2.4. Bewerber/innen, die am Mate-Info UBB Wettbewerb 2023 teilgenommen und eine bessere Note als 6 (sechs) erzielt haben, können die im Wettbewerb erzielte Note als Note für die schriftliche Prüfung der Aufnahmeprüfung verwenden. Dieses Kriterium fällt unter die Kategorie C.:

  • 2.4.1. Nimmt ein/e Kandidat/in an der schriftlichen Prüfung der Aufnahmeprüfung teil, so kann er/esie die höchste Note zwischen der Note, die er im Mathe-Info UBB Wettbewerb 2023 erzielt hat, und der Note, die er in der schriftlichen Prüfung der Aufnahmeprüfung 2023 erzielt hat, wählen.
  • 2.4.2. Die Kategorien B und C können gleichzeitig verwendet werden.

2.5. Wichtige Hinweise:

  • 2.5.1. Die Option zur Inanspruchnahme von speziellen Kategorien kann nicht nach dem Abschluss der Zulassungsprüfung aktiviert/geändert werden.
  • 2.5.2. Bewerber/innen, die die unter Punkt 2.2. und/oder 2.3. genannten Auszeichnungen während des Lyzeums erhalten haben, können die entsprechende Bedingung nur ein einziges Mal bei der Bewerbung für die Zulassung an die Fakultät für Mathematik und Informatik und innerhalb eines Zeitraums von höchstens vier Jahren ab dem Schulabschluss in Anspruch nehmen.
  • 2.5.3. Für die Absolventen/innen, mit oder ohne Abschlussdiplom von einer staatlichen Universität aus Rumänien, sind dieselben Auswahlkriterien wie für alle anderen Bewerber/innen gültig.
  • 2.5.4. Nutzt ein/e Bewerber/in die Kategorie A oder die Kategorie C (ohne die schriftliche Zulassungsprüfung abzulegen), muss er/sie die Sprachzertifikate vorlegen, die den Unterrichtssprachen der Fachrichtungen in seiner Liste der Wahlmöglichkeiten entsprechen (auch für die erste Wahlmöglichkeit).
  • 2.5.5. Die Qualifikation für die nationale Phase wird durch eine von der Schulinspektion des Kreises oder vom Wettbewerbsveranstalter ausgestellte Bescheinigung bewiesen.

3. Die Auswahlkriterien:

Die Behandlungskriterien der Bewerber/innen, die die gleiche Mittelnote haben:

  1. Abiturnote im Fach Mathematik (von einem beliebigen Profil) oder im Fach Informatik (Realschule, theoretische Ausrichtung, Spezialisierung Computer- Mathematik oder Naturwissenschaften), je nach Wahl des/der Bewerbers/in. Für die Kandidaten/innen, die keine oben genannte Note haben, wird der Durchschnitt aus der Oberstufe für das Fach Mathematik für 4 oder 5 Jahre (für Abendunterricht) ausgerechnet.
  2. Durchschnittsnote bei dem Abitur.
  3. Durchschnittsnote aus der Oberstufe für das Fach Mathematik für 4 oder 5 Jahre (für       Abendunterricht). In diesem Fall werden die Bewerber/innen aufgefordert, eine Kopie des             Matrikelblattes einzureichen.

4. Klassifikationsverfahren:

Bewerber/innen, die mindestens die Note 5 (fünf) (die schriftliche Prüfung muss mindestens die Note 5 (fünf) betragen, eine Ausnahme liegt bei Bewerbern/innen in der Kategorie A), als Durchschnittsnote der Zulassungsprüfung erhalten haben, werden als zugelassen erkannt und sie werden nach der absteigenden Reihenfolge der Durchschnittsnote und je nach Option für eine bestimmte Studienrichtung oder Studienform für welche die Zulassung organisiert wird, auf die zugestimmten Studienplätze des Ressortministeriums eingeteilt.

5. Verordnungen

  1. Ein/e Bewerber/in kann gleichzeitig die Zulassung an mehrere Fachbereiche/Studienprogramme/Fachrichtungen der Babeș-Bolyai-Universität oder anderer Universitäten beantragen, darf aber gleichzeitig in höchstens zwei Studiengängen eingeschrieben sein, unabhängig von dem Zyklus und den Bildungseinrichtungen, die sie anbieten.
  2. Ein/e Bewerber/in darf nicht mehr als eine Bewerbung für dieselbe Studienrichtung seiner/ihrer ersten Wahl einreichen. Ein/e zugelassene/r Bewerber/in kann Studienförderungen nur für einen Studiengang/eine Fachrichtung erhalten.
  3. Ein/e zugelassene/r Bewerber/in, der/die auf einen staatlich subventionierten Studienplatz zugelassen ist, kann eine Studienförderung nur während der normalen Dauer des Studiums der Studienrichtung, für die er/sie zugelassen wurde, genießen. Im Falle von Studierenden, die in den vorherigen Jahren auf staatlich subventionierten Plätzen immatrikuliert waren – an staatlichen Universitäten und Hochschulen – wird die Anzahl der schon verstrichenen vorherigen Studienjahre in Betracht genommen und von den gebliebenen Jahren gekürzt. Dieselben Regeln gelten für die exmatrikulierten Studierenden, einschließlich derer, die das Studium aufgegeben haben, mit Ausnahme des ersten Jahres nach der Wiederaufnahme des Studiums (dieses wird auf kostenpflichtiger Basis durchgeführt). Die staatliche Förderung des normalen Studienzyklus setzt das einmalige Studium an einem geförderten Studienplatz voraus. Jede andere Situation, mit der Ausnahme der Sozialfälle, setzt ein Studium an einem gebührenpflichtigen Studienplatz voraus.
  4. Hochschulabsolventen/innen, mit oder ohne Bachelordiplom (Abschlussdiplom) von einer staatlichen Universität, können die Aufnahme für ein neues Studium beantragen. In diesem Fall müssen die Bewerber/innen auf dem Anmeldeformular eigenverantwortlich angeben, wie viele Jahre sie einen gebührenfreien Studienplatz bereits gefolgt haben. Die Zeiträume, in denen sie Student/in waren, werden im Anhang 2 angegeben.
  5. Für ein Bachelorstudium, das in einer Fremdsprache stattfindet, müssen die Bewerber/innen ein Sprachzertifikat, von der Liste der vom Rektorat akzeptierten Sprachzertifikate, besitzen (Anhang 4 enthält diese Liste) oder eine Bescheinigung über die Sprachkenntnisse von dem Abitur, sofern 3 der 5 Qualifikationen mindestens B2 sind, vorzeigen. Bei Hochschulabsolventen des Jahrgangs 2023 müssen alle Qualifikationen B2 sein. Wenn sich der/die Kandidat/in für mehr als eine Fachrichtung in einer Fremdsprache entscheidet, muss er/sie eine Bescheinigung über die Sprachkenntnisse für jede Studienrichtung auf der Liste der Wahlmöglichkeiten vorzeigen. Kandidaten/innen, die mindestens 8 Klassen mit Unterricht in deutscher Sprache absolviert haben (dies muss durch eine Bescheinigung über den Abschluss der Sekundarschule, ein Schulzeugnis oder gleichwertiges Dokument usw. nachgewiesen werden), müssen kein Sprachzertifikat für Deutsch vorlegen. Für Kandidaten/innen, die Deutsch als Muttersprache (nachweisbar durch die Abiturnote im Fach Deutsch) haben, ist ein Sprachzertifikat, eine Bescheinigung über die Sprachkenntnisse oder ein Abschlusszeugnis nicht mehr erforderlich.
  6. Bewerber/innen, die die schriftliche Prüfung auf Deutsch oder Englisch ablegen, müssen kein Sprachzertifikat mehr für die jeweilige Sprache ablegen.
  7. Bewerber/innen, die nicht an der schriftlichen Prüfung teilnehmen (da sie eine spezielle Bedingung erfüllen), benötigen einen Nachweis ihrer Sprachkenntnisse in der/den Sprache(n) der Studiengänge der geäußerten Optionen.
  8. Bei der Aufnahmeprüfung zum Bachelorstudium können sich Abgänger/innen der Oberstufe mit Matura oder einem anderen gleichwertigen Zeugnis bewerben, sowie rumänische Staatsbürger/innen und Bürger/innen der EU-Staaten, der Staaten des EWR und der Schweizer Konföderation, mit einem in den oben genannten Staaten erworbenen Abiturdiplom, die von der Hochschuleinrichtung anerkannt sind, die nach einer Liste und anhand der Methoden, die auf Anordnung des Ministeriums für Bildung und wissenschaftliche Forschung genehmigt wurden, anmelden. Bei der Bewerbung müssen Kandidaten/innen, die sich nicht in den oben genannten Kategorien befinden, eine Bescheinigung über die Anerkennung der Studienleistungen vorlegen, die von der Fachabteilung des Ministeriums (C.N.R.E.D.) ausgegeben wurde. Bürger/innen der EU-Staaten, der Staaten des EWR und der Schweizer Konföderation, können unter denselben Bedingungen wie die rumänischen Staatsbürger/innen an der Zulassung, einschließlich der Studiengebühren, teilnehmen.
  9. Bewerber/innen aus der Republik Moldawien (mit Abiturdiplom) müssen die moldawische Staatsangehörigkeit nachweisen, falls sie die Zulassung für die speziellen Stellen für moldawische Staatsangehörige beantragen. Kandidaten/innen aus der Republik Moldawien sowie andere rumänischen Ethnien (mit Abiturdiplom in den jeweiligen Ländern) können sich unter den gleichen Bedingungen wie rumänische Staatsbürger/innen, auf gebührenpflichtige Studienplätze, bewerben.
  10. Bewerber/innen aus EU-Drittstaaten können sich auf die von der Fakultät vergebenen Sonderplätze bewerben, in Anlehnung an die Verordnung des Ministeriums 6000/15.10.2012, geändert durch die Verordnung des Ministeriums 3359/2013 und den Regelungen der Universität.

6. Vergabeverfahren der Studienplätze

Die Kandidaten/innen werden nach absteigender Reihenfolge der beim Zulassungswettbewerb erhaltenen Mittelnote geordnet, mit der strikten Einhaltung der Reihenfolge der formulierten Optionen, beginnend mit der ersten Option. Das Vergabeverfahren ist im Anhang 1 zu finden. Sobald das endgültige Ergebnis feststeht, werden keine Einsprüche mehr zugelassen, die auf Unkenntnis der Zulassungsmethodik beruhen.

7. Bewerbungsverfahren

8. Gebühren

9. Die Anhänge 1233A3B und 4 sind Bestandteile dieser Verordnung.

10. Die Zulassungskommission hat das Recht, diese Verordnung mit den Regelungen des Ressortministeriums, die bis zum Datum des Zulassungsverfahrens ausgestellt wurden, in Einklang zu bringen.

11. Der Kalender für die Aufnahmeprüfungauf Bachelor-Niveau für Juli 2023 wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.