Vorschriften für die Planung und Durchführung der Aufnahmeprüfung (Bachelorstudium) an der Fakultät für Mathematik und Informatik – 2025
Nr. 194/04.03.2025
Genehmigt durch den Fakultätsrat am 10.12.2024
Genehmigt durch die Änderung der Ordnung im Fakultätsrat am 4. März 2025
Für die Aufnahmeprüfung 2025 (Bachelorstudium) an der Fakultät für Mathematik und Informatik gelten folgende Vorschriften.
1. Zulassungskriterien:
Der Zeitraum für die Aufnahmeprüfung wird durch die Babeș-Bolyai Universität bestimmt.
2. Zulassungskriterien:
2.1. Note in der schriftlichen Aufnahmeprüfung (mit physischer Anwesenheit)
2.1.1. Die schriftliche Prüfung, die 24 Multiple-Choice-Aufgaben umfasst, hat eine Dauer von 3 Stunden und findet in den Fächern Mathematik oder Informatik statt (abhängig von der zum Zeitpunkt der Antragstellung gewählten Option). Die Themen stammen aus der Themenliste für Mathematik/Informatik, die auf der Website der Fakultät veröffentlicht und im Anhang 3A und Anhang 3B enthalten sind. Die Note der schriftlichen Zulassungsprüfung muss mindestens 5,00 (fünf) betragen.
Auswertung der Multiple-Choice-Aufgaben:
- Auf jede Frage gibt es mindestens 1 richtige Antwort und mindestens 1 falsche Antwort. Es gibt keine „Ich weiß nicht“- Antworten.
- Jede Aufgabe wird mit einer Anzahl von p Punkten bewertet. Die p Punkte werden genau dann erreicht, wenn der Teilnehmer ausschließlich die wahren Aussagen ankreuzt.
- Im Falle einer Multiple-Choice-Aufgabe (mit t wahren Aussagen und f falschen Aussagen), gelten folgende Regeln:
- Wird eine der t-wahren Aussagen angekreuzt, erhält der Kandidat p/t Punkte
- Wird eine der f-falschen Aussagen angekreuzt, erhält der Kandidat (-0,66) *p/f Punkte (das bedeutet eine Bestrafung für ihn)
- Die minimale Anzahl von Punkten für eine Aufgabe ist Null „0“ (in dem Fall, in dem ein Teilnehmer alle Antworten falsch ankreuzt, wird die negative Anzahl der Punkte durch 0 ersetzt) während die maximale Anzahl der Punkte p ist.
- Wenn alle Antworten angekreuzt sind, erhält der Teilnehmer die Note 0.
2.1.2. Kandidaten, die beim Mathe-Info UBB-Wettbewerb in den Ausgaben 2024 oder 2025 eine Note über 6 (sechs) erreicht haben, dürfen die erhaltene Note als Ergebnis in der schriftlichen Prüfung bei der Aufnahmeprüfung verwenden. Ein Kandidat, der die schriftliche Prüfung der Aufnahmeprüfung abgelegt hat, kann zwischen zwei Noten wählen: der Note aus dem Mathe-Info UBB 2024 oder 2025 Wettbewerb und der Note aus seiner schriftlichen Prüfung im Jahr 2025. Dabei ist jeweils die höhere Note entscheidend.
2.2. Die Kandidaten, die den unten aufgeführten Ergebnissen bei den nationalen und internationalen Olympiaden oder bei dem Mathe-Info UBB Wettbewerb 2024 oder 2025 erzielt haben, werden mit einer Durchschnittsnote von 10 zugelassen. Dieses Kriterium wird als Kategorie A bezeichnet.
- 2.2.1. Absolventen mit Abiturdiplom, die mindestens einmal an der internationalen Phase teilgenommen oder mindestens eine Auszeichnung (I., II., III. Preis oder Auszeichnung) in der nationalen Phase der folgenden Schulolympiaden erzielt haben: Schulolympiade in Mathematik, Schulolympiade in Astronomie und Astrophysik, Schulolympiade in Informatik, Schulolympiade in Informationstechnologie (Sektion C#), AcadNet Olympiade für Angewandte Informatik, OIA Olympiade für Künstliche Intelligenz und OSC National Cybersecurity Olympiad.
- 2.2.2. Absolventen, die mindestens einmal an der internationalen Phase der Mathematik-Olympiade für Schulen/Abteilungen, wo in ungarischer Sprache unterrichtet wird, teilgenommen haben oder mindestens eine Auszeichnung (I., II., III. Preis oder Auszeichnung) in der nationalen Phase dieses Wettbewerbs in den Klassen IX-XII gewonnen haben.
- 2.2.3. Absolventen mit Abiturdiplom, die sich in einem der letzten vier Studienjahre, unter den besten 20 Plätzen in der internationalen Phase des „Nemes Tihamér Informatika Verseny“- Wettbewerbs, in dem Bereich Programmierung, positioniert haben.
- 2.2.4. Absolventen mit Abiturdiplom, die mindestens einen I., II., III. Preis oder eine Auszeichnung in der Endphase der Central European Olympiad in Informatics oder in der Endphase der Balkan-Olympiade für Mathematik und Informatik erhalten haben.
- 2.2.5. Absolventen mit Abiturdiplom, die bei dem Mathe-Info UBB Wettbewerb 2024 oder 2025 eine der ersten 10 Noten gleich oder größer als 9.50 (neunfünfzig) im Bereich Informatik erhalten haben.
- 2.2.6. Absolventen mit Abiturdiplom, die bei dem Mathe-Info UBB Wettbewerb 2024 oder 2025 eine der ersten 10 Noten gleich oder größer als 9.50 (neunfünfzig) im Bereich Mathematik erhalten haben.
2.3. Die Kandidaten, die die unten aufgeführten Ergebnisse in den Bezirksolympiaden erzielt haben, erhalten eine Note 10 für die 1/2 der endgültigen Mittelnote. Der Zulassungsdurchschnitt wird wie folgt berechnet: 1/2 * 10 + 1/2 * die Note der schriftlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung muss mit mindestens 5 (fünf) Punkten bestanden werden. Dieses Kriterium wird als Kategorie B bezeichnet.
- 2.3.1. Absolventen mit einem Abiturdiplom, die in den Jahrgangsstufen IX-XII mindestens einen I., II. oder III. Preis in der Kreisphase oder eine Qualifikation in der nationalen Phase der folgenden Schulolympiaden erworben haben: Schulolympiade in Mathematik, Schulolympiade in Astronomie und Astrophysik, Schulolympiade in Informatik, Schulolympiade in Informationstechnologie (Sektion C#), Olympiade für angewandte Informatik AcadNet, OIA-Olympiade für künstliche Intelligenz und OSC Nationale Olympiade für Cybersicherheit.
- 2.3.2. Absolventen, die in den Klassen IX-XII der letzten vier Studienjahre mindestens einmal an der Endphase der nationalen Mathematikolympiade für Schulen/Abteilungen teilgenommen haben, wo der Unterricht auf Ungarisch stattfindet.
- 2.3.3. Absolventen mit Abiturdiplom, die sich für die internationale Phase des „Nemes Tihamér Informatika Verseny“ Wettbewerbs, im Bereich Programmierung, qualifiziert haben.
2.4. Wichtige Hinweise:
- 2.4.1. Eine Aktivierung oder Änderung der Möglichkeit, spezielle Kategorien zu nutzen, ist nach Abschluss der Zulassungsprüfung nicht möglich.
- 2.4.2. Bewerber, die die unter Punkt 2.2. und/oder 2.3. genannten Auszeichnungen während des Lyzeums erhalten haben, können die jeweilige Bedingung lediglich einmal bei ihrer Bewerbung um einen Studienplatz an der Fakultät für Mathematik und Informatik geltend machen. Dies ist nur innerhalb eines Zeitraums von maximal vier Jahren nach dem Schulabschluss möglich.
- 2.4.3. Für die Absolventen, mit oder ohne Abschlussdiplom von einer staatlichen Universität aus Rumänien, sind dieselben Auswahlkriterien wie für alle anderen Bewerber gültig.
- 2.4.4. Nutzt ein Bewerber die Kriterien unter 2.1.2 oder 2.2 ohne die schriftliche Zulassungsprüfung abzulegen, muss er die Sprachzertifikate vorlegen, die den Unterrichtssprachen der Fachrichtungen in seiner Liste der Wahlmöglichkeiten entsprechen (auch für die erste Option).
- 2.4.5. Weitere Olympiaden und Schulwettbewerbe, die nicht in der oben genannten Liste erscheinen, werden nicht berücksichtigt.
- 2.4.6. Ein Nachweis über die Qualifikation für die nationale Phase kann entweder durch eine Bescheinigung der Bezirksschulinspektion oder durch eine vom Wettbewerbsveranstalter ausgestellte Bescheinigung erbracht werden.
3. Die Auswahlkriterien:
Die Behandlungskriterien der Bewerber, die die gleiche Mittelnote haben:
- Abiturnote im Fach Mathematik (von einem beliebigen Profil) oder im Fach Informatik (Realschule, theoretische Ausrichtung, Spezialisierung Computer-Mathematik oder Naturwissenschaften), je nach Wahl des Bewerbers. Bei denjenigen Kandidaten, die nicht über die genannte Note verfügen, erfolgt eine Berechnung des Abiturdurchschnitts im Fach Mathematik für 4 bzw. 5 Jahre (bei Abendunterricht).
- Durchschnittsnote bei dem Abitur.
- Durchschnittsnote aus der Oberstufe für das Fach Mathematik für 4 oder 5 Jahre (für Abendunterricht). In diesem Fall werden die Bewerber aufgefordert, eine Kopie des Matrikelblattes einzureichen.
4. Einstufungsverfahren:
Bewerber, die mindestens die Note 5 (fünf) – die schriftliche Prüfung muss mindestens die Note 5 (fünf) betragen – eine Ausnahme liegt bei Bewerbern in der Kategorie A, als Durchschnittsnote der Zulassungsprüfung erhalten haben, werden als zugelassen anerkannt und auf den vom zuständigen Ministerium genehmigten Plätzen in absteigender Reihenfolge ihrer Durchschnittsnote und entsprechend den bei der Anmeldung angegebenen Optionen aufgeführt.
5. Verordnungen
- 5.1 Ein Bewerber kann gleichzeitig die Zulassung zu mehreren Fachbereichen der Babeș-Bolyai-Universität oder anderer Universitäten beantragen, darf aber gleichzeitig in höchstens zwei Studiengängen eingeschrieben sein, unabhängig von dem Zyklus und den Bildungseinrichtungen, die sie anbieten.
- 5.2 Ein Bewerber darf für dieselbe Studienrichtung seiner ersten Wahl nur eine Bewerbung einreichen. Ein zugelassener Bewerber kann Studienförderungen nur für einen Studiengang/eine Fachrichtung erhalten.
- 5.3 Ein auf einen staatlich subventionierten Studienplatz zugelassener Bewerber kann eine Studienförderung nur während der regulären Studiendauer der Studienrichtung, für die er zugelassen wurde, genießen. Im Falle von Studierenden, die in den vergangenen Jahren auf staatlich subventionierten Plätzen immatrikuliert waren – an staatlichen Universitäten und Hochschulen – wird die Anzahl der bereits verstrichenen Studienjahre in Betracht genommen und von den verbleibenden Jahren abgezogen. Dieselben Regeln gelten für die exmatrikulierten Studierenden, einschließlich derer, die das Studium abgebrochen haben, mit Ausnahme des ersten Jahres nach der Wiederaufnahme des Studiums (dies erfolgt auf kostenpflichtiger Basis). Die staatliche Förderung des regulären Studienzyklus setzt das einmalige Studium an einem geförderten Studienplatz voraus. Jede andere Situation, mit der Ausnahme der Sozialfälle, setzt ein Studium an einem gebührenpflichtigen Studienplatz voraus.
- 5.4 Hochschulabsolventen, mit oder ohne Bachelordiplom (Abschlussdiplom) von einer staatlichen oder privaten Hochschuleinrichtung, können die Aufnahme für ein neues Studium beantragen. In diesem Fall müssen die Bewerber auf dem Anmeldeformular eigenverantwortlich angeben, wie viele Jahre sie einen gebührenfreien Studienplatz bereits gefolgt haben. Im Anhang 2 sind die Zeiträume aufgeführt, in denen sie Studierende waren.
- 5.5 Für ein Bachelorstudium, das in einer Fremdsprache organisiert wird, müssen die Bewerber entweder ein Sprachzertifikat (Anhang 1 der Verordnung über die Zulassung zu den Bachelor- und Masterstudiengängen an der Babeș-Bolyai-Universität, ergänzt und neu veröffentlicht auf der Grundlage des Senatsbeschlusses Nr. 40 vom 18.03.2024) oder eine Bescheinigung über ihre Sprachkenntnisse aus dem Abitur vorlegen, sofern 3 der 5 Qualifikationen mindestens B2 sind. Falls sich der Kandidat für mehr als eine Fachrichtung in einer Fremdsprache entscheidet, muss für jede Studienrichtung auf der Liste der Wahlmöglichkeiten eine Bescheinigung über die Sprachkenntnisse vorzeigen. Kandidaten, die mindestens 8 Klassen mit Unterricht in deutscher Sprache absolviert haben (dies muss durch eine Bescheinigung über den Abschluss der Sekundarschule, ein Schulzeugnis oder gleichwertiges Dokument usw. nachgewiesen werden), müssen kein Sprachzertifikat für Deutsch einreichen. Kandidaten, deren Muttersprache Deutsch ist (nachgewiesen durch die Abiturnote im Fach Deutsch), benötigen kein Sprachzertifikat oder eine Bescheinigung über ihre Sprachkenntnisse.
- 5.6 Für Bewerber, die die schriftliche Aufnahmeprüfung auf Deutsch oder Englisch ablegen, ist kein Sprachzertifikat mehr für die jeweilige Sprache erforderlich.
- 5.7 Bewerber, die aufgrund der Erfüllung einer speziellen Bedingung nicht an der schriftlichen Aufnahmeprüfung teilnehmen, benötigen einen Nachweis ihrer Sprachkenntnisse in der/den Sprache(n) der Studiengänge der geäußerten Optionen.
- 5.8 Bei der Aufnahmeprüfung zum Bachelorstudium können sich Abgänger der Oberstufe mit Matura oder einem anderen gleichwertigen Zeugnis bewerben, sowie rumänische Staatsbürger und Bürger der EU-Staaten, der Staaten des EWR und der Schweizer Konföderation, mit einem in den oben genannten Staaten erworbenen Abiturdiplom, die von der Hochschuleinrichtung anerkannt sind, die nach einer Liste und anhand der Methoden, die auf Anordnung des Ministeriums für Bildung und wissenschaftliche Forschung genehmigt wurden, anmelden. Bei der Bewerbung müssen Kandidaten, die sich nicht in den oben genannten Kategorien befinden, eine Bescheinigung über die Anerkennung der Studienleistungen vorlegen, die von der Fachabteilung des Ministeriums (C.N.R.E.D.) ausgegeben wurde. Bürger der EU-Staaten, der Staaten des EWR und der Schweizer Konföderation, sowie britische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen (Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder) als Begünstigte des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft 2019/C 384 I/01, können unter denselben Bedingungen wie die rumänischen Staatsbürger an der Zulassung, einschließlich der Studiengebühren, teilnehmen.
- 5.9 Bewerber aus EU-Drittstaaten können sich auf die von der Fakultät vergebenen Sonderplätze, in Anlehnung an die Regelungen der Universität, bewerben.
6. Vergabeverfahren der Studienplätze
Die Kandidaten werden in absteigender Reihenfolge der beim Zulassungswettbewerb erhaltenen Mittelnote geordnet, wobei die Reihenfolge der formulierten Optionen strikt eingehalten wird, beginnend mit der ersten Option. Das Verfahren zur Platzvergabe wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Nach Feststellung des Endergebnisses werden Einsprüche, die auf Unkenntnis der Zulassungsmethodik beruhen, nicht zugelassen.
7. Bewerbungsverfahren
8. Gebühren
9. Die Anhänge 1, 2, 3A und 3B sind Bestandteile dieser Verordnung.
10. Die Zulassungskommission hat das Recht, diese Verordnung mit den Regelungen des Ressortministeriums, die bis zum Datum des Zulassungsverfahrens ausgestellt wurden, in Einklang zu bringen.
11. Der Kalender der Zulassungsprüfung, Bachelor-Stufe, Juli 2025 kann hier abgerufen werden: https://www.cs.ubbcluj.ro/admitere/nivel-licenta/calendarul-concursului-de-admitere-nivel-licenta/.
12. Regelungen für die Aufnahmeprüfung im September 2025
- Sollten zwischen dem 1. August 2025 und dem 1. September 2025 noch gebührenfreie Studienplätze zur Verfügung stehen, werden diese von Bewerbern besetzt, die zu kostenpflichtigen Plätzen zugelassen sind, aus derselben Fachrichtung, in absteigender Reihenfolge der Durchschnittswerte, sofern die Zulassungsbedingungen erfüllt sind und die das Abiturzeugnis und das Originalzeugnis bis zum Datum (wird später bekanntgegeben) in die Akte eingereicht haben. Am 3. September 2025 wird die Liste der Bewerber, die ihre Finanzierungsform gewechselt haben, gegebenenfalls auf der Website der Fakultät veröffentlicht. EMPFEHLUNG: Wir empfehlen Ihnen, Ihr Abiturzeugnis und das Matrikelblatt im Original bis zu dem (noch bekanntzugebenden) Datum einzureichen, um von dieser Möglichkeit zu profitieren.
- Für den Fall, dass im September 2025 keine Aufnahmeprüfung organisiert wird: Bewerber, die nach der Bekanntgabe der endgültigen Ergebnisse im Juli 2025 für abgelehnt erklärt werden (und die mindestens einen Zulassungsdurchschnitt von 5 erreicht haben), können sich für einen gebührenpflichtigen Studienplatz bewerben, der einer Spezialisierung im Bereich Mathematik zugewiesen wird, die nur durch die Rückzüge anderer ursprünglich für erfolgreich erklärter Bewerber/innen frei werden. Die Bewerbungen können im September 2025 (das Datum wird demnächst bekanntgegeben) online eingereicht werden. Die Zuteilung erfolgt in absteigender Reihenfolge der Durchschnittsnote, und die Liste der Bewerber, die auf die gebührenpflichtigen Plätze zugelassen wurden, wird zu diesem Zeitpunkt (das Datum wird demnächst bekanntgegeben) veröffentlicht. Die Bestätigung des Platzes erfolgt durch Zahlung der ersten Rate der Studiengebühr und Ausfüllen des Studienvertrags auf der Zulassungsplattform bis zum Datum (das später bekanntgegeben wird). Die Liste wird nach der Bestätigung des Datums (wird später bekanntgegeben) angezeigt.
Dekan,
Conf. Dr. Marcel Adrian Șerban