Wichtige Ankündigung zum Zulassungswettbewerb auf Bachelor-Ebene, Juli 2023

Kandidaten/innen, die für zugelassen/zurückgezogen/abgelehnt erklärt wurden und den Rückzug aus dem Zulassungswettbewerb aus Juli 2023, organisiert an der Fakultät für Mathematik und Informatik, beantragen, müssen folgende Schritte ausführen:

  1. Der/die Kandidat/in, der/die auf einen gebührenfreien Platz zugelassen wurde und vom Zulassungswettbewerb zurücktreten möchte, betritt die Zulassungsplattform unter der Adresse https://admitere.ubbcluj.ro/
    1. Er/sie füllt den Rücktrittsantrag aus.
    2. Der/die Kandidat/in, der/die sich von einem gebührenfreien Studienplatz zurückzieht, kann werktags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr, persönlich im Fakultätssekretariat erscheinen und dabei den ausgedruckten und unterzeichneten Rücktrittsantrag und das Übergabe-Abnahme Protokoll des Abiturdiploms und des Matrikelblattes vorlegen, um die Ausstellung des im Original bei der Zulassungskommission eingereichten Abiturdiploms und Matrikelblattes zu beantragen. Falls der/die Kandidat/in nicht persönlich die Dokumente abholen kann, wird eine andere Person, auf Grundlage einer notariellen Vollmacht und des vom Kandidaten unterzeichneten Antrags die Dokumente abholen können.
  2. Der/die Kandidat/in, der/die sich von einem gebührenpflichtigen Studienplatz zurückzieht, muss zwei Phasen durchlaufen:
    1. Alle angeforderten Daten in der Zulassungsplattform unter https://admitere.ubbcluj.ro/ eingeben.
    2. Das verfügbare Formular (an einer Adresse, die später mitgeteilt wird) zwischen dem 18. September – 22. September 2023 auszufüllen, um die Rückerstattung der gezahlten Studiengebühr zu beantragen;
    3. Sofern er/sie das Abiturdiplom und das Matrikelblatt im Original vorgelegt hat, kann er/sie die Abholung im Fakultätssekretariat, werktags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr, zusammen mit dem ausgedruckten und unterzeichneten Rücktrittsantrag und dem Übergabe-Abnahme Protokoll des Abiturdiploms und des Matrikelblattes, beantragen.
  3. Bewerber/innen, die von einem gebührenpflichtigen Studienplatz auf einen gebührenfreien Studienplatz gewechselt sind, können eine Rückerstattung der gezahlten Studiengebühren zwischen dem 2. Oktober – 6. Oktober beantragen, indem sie ein Formular ausfüllen, das vor Beginn des akademischen Jahres auf der Seite der Fakultät angezeigt wird.
  4. Kandidaten/innen, die sich für eine der neuen Spezialisierungen (sofern diese im Regierungsbeschluss veröffentlicht werden) beworben haben, können die Stornierung dieser Bewerbung beantragen, indem sie das Formular unter der Adresse ausfüllen: https://forms.gle/iKiecUnG1WebZxR66 und in der Spezialisierung bleiben, wo sie  für zugelassen erklärt worden sind. Der Antrag kann hier heruntergeladen werden.
  5. Kandidaten/innen, die schon bei den akkreditierten Fachrichtungen als zugelassen erklärt worden sind, können die neuen Spezialisierungen nicht mehr hinzufügen (sofern sie im Regierungsbeschluss veröffentlicht werden).
  6. Am 1. September 2023 werden die Zuteilungen zu den neuen Fachrichtungen und die Zahl der zugeteilten Studienplätze angezeigt, sofern diese im Regierungsbeschluss veröffentlicht werden.
  7. Die gebührenfreien Studienplätze, die durch den Rückzug einiger Kandidaten/innen frei bleiben, werden durch teilnahmeberechtigten Kandidaten/innen besetzt, die im Zulassungswettbewerb aus Juli 2023, in derselben Spezialisierung, auf gebührenpflichtigen Studienplätzen als zugelassen erklärt wurden.
  8. Am 1. September 2023 wird die Anzahl der Studienplätze für diejenigen Spezialisierungen veröffentlicht, für die im September 2023 eine neue Zulassung organisiert wird.
  9. Falls die neuen Spezialisierungen organisiert werden, und Kandidaten/innen entsprechend der von ihnen geäußerten Option, erhaltenem Platz und der Finanzierungsform versetzt werden, werden die verbleibenden freien Plätze als gebührenpflichtige Studienplätze in der Zulassung aus September 2023 ausgeschrieben.
  10. Alle Anfragen im Zusammenhang mit dem Zulassungswettbewerb aus Juli 2023, die zwischen dem 27. Juli 2023 und dem 30. August 2023 eingereicht werden, werden am 1. September 2023 vom Zulassungsausschuss bearbeitet. Anträge auf Abholung des Abiturdiploms und des Matrikelblattes werden ebenfalls zwischen dem 27. Juli und dem 30. August 2023 im Fakultätssekretariat, gemäß Punkt 1 und 2, bearbeitet.