Zulassungsgebühren, Bachelor-Niveau, 2025

In Übereinstimmung mit der Zulassungsordnung der Babeș-Bolyai Universität, werden für die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung folgende Gebühren erhoben:

  • Die Bearbeitungsgebühr wird für die organisatorischen und kommunikativen Aspekte erhoben. Diese Gebühr fällt nicht unter die Ausnahmeregelung und ist auch nicht erstattungsfähig.
  • Anmeldegebühr. Mitarbeitende und Kinder von Mitarbeitenden der UBB, der Zentralen Universitätsbibliothek sowie Kinder von aktiven oder pensionierten Mitarbeitenden von universitären und voruniversitären Bildungseinrichtungen sind von der Zahlung der Anmeldegebühr befreit.
  • Die Aufnahmegebühr setzt sich aus der Anmeldegebühr und der Bearbeitungsgebühr zusammen. Von der Aufnahmegebühr sind folgende Personengruppen befreit: Bewerber, die von einem oder beiden Elternteilen verwaist sind; Kinder aus Ein-Eltern-Familien; Jugendliche aus Vermittlungsstellen bis zum Alter von 26 Jahren und Personen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Armut gefährdet sind und ihre täglichen Lebensbedürfnisse nicht mehr befriedigen können. Die Befreiung von der Zahlung dieser Gebühren beruht ausschließlich auf den vom Bewerber zum Zeitpunkt der Einschreibung vorgelegten Nachweise gemäß Anhang 2 der Zulassungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Babeș-Bolyai-Universität, die auf der Grundlage des Senatsbeschlusses Nr. 40 vom 18.03.2024 ergänzt und neu veröffentlicht wurde.

Die Gebühren sind ausschließlich online über die Zulassungsplattform zu zahlen. Im Falle eines Rücktritts von dem Zulassungswettbewerb oder von dem Studium werden die beiden Gebühren nicht zurückerstattet. Die Höhe der Gebühren beträgt 50 RON (Bearbeitungsgebühr) und 350 RON (Aufnahmegebühr).