Beschluss des Fakultätsrates bezüglich der Nachprüfungen Juni 2019

Gemäß dem Artikel 28 der Studienordnung an der Babeș-Bolyai Universität und auf der Grundlage des European Credits Transfer System (ECTS) wurde am 12. März 2019 in der Sitzung des Vorstandes des Fakultätsrates die Organisierung einer Nachprüfung für die Studierenden des Abschlussjahres entschieden.

Der Fakultätsrat genehmigte die Organisierung der Nachprüfung, um den Studierenden des Abschlussjahres zu ermöglichen, sich für die Bachelorprüfung im Sommersemester 2019 anzumelden. Teilnehmen dürfen nur diejenigen Studierenden des Abschlussjahres, derer Anzahl von ECTS Punkte für nicht bestandene Prüfungen insgesamt 20 nicht überschreitet.

Die Teilnahme an den Nachholprüfungen ist nicht von der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen bedingt. Für die Anmeldung für diese Nachprüfungen wird die Hälfte des Beitrags des entsprechenden Moduls fällig, da nur ein einziger Termin für diese besteht. Beantragt ein Studierender eine bestimmte Nachprüfung, so muss er das Modul in seinem letzten jährlichen Studienvertrag mit der Fakultät eingetragen haben. Dazu muss er noch die Anforderungen aus der entsprechenden Modulbeschreibung erfüllen, um bei der Nachprüfung zugelassen zu werden.

Da es sich um eine außerordentliche Nachprüfungszeit handelt (zwecks Beendung des Studiums) müssen sich die beantragenden Studierenden für alle nicht bestandenen Prüfungen anmelden und die entsprechenden Gebühren bezahlen. Im Antrag müssen die vollständigen Informationen eingetragen werden bezüglich des Moduls, des Semesters, der Anzahl von ECTS Punkte/Modul.

  • Teilnehmer:
    • Studierende des 3. Studienjahres oder mit Verlängerung der Studienzeit Bachelor-Niveau;
    • Studierende des 2. Studienjahres oder mit Verlängerung der Studienzeit Master-Niveau.
  • Termine für Beantragung der Teilnahme: 14. Juni 2019 und 18. Juni 2019, ab 9:00 bis 12:00 Uhr, im Sekretariat der Fakultät.
  • Nachprüfungszeit: 19. Juni 2019 – 23. Juni 2019.