Antrag für die Rückerstattung der Studiengebühr für 2022

Mit diesem Formular kann die Erstattung der Studiengebühren für folgende Kategorien von Bewerbern/innen beantragt werden:

  1. Kandidaten/innen, die nach der Aufnahmeprüfung im Juli 2022 von einem gebührenpflichtigen Platz auf einen budgetierten Platz umverteilt wurden und die, die Rückerstattung der Studiengebühren beantragen.
  2. Bewerber/innen, die nach der Aufnahmeprüfung im Juli 2022 auf einen gebührenpflichtigen Studienplatz zugelassen wurden und einen Rücktritt von dem gebührenpflichtigen Studienplatz, zu dem sie zugelassen wurden, beantragen. Diese Bewerber/innen müssen sowohl den Antrag auf Rücktritt als auch den Antrag auf Rückerstattung der Studiengebühren ausfüllen.
  3. Bewerber/innen, die eine Rückerstattung der Zulassungsgebühr beantragen (Bewerber/innen, die die Bearbeitungs- und Anmeldegebühr doppelt gezahlt haben, Bewerber/innen, die eine Ermässigung der Anmeldegebühr beantragen und den Nachweis erbracht haben, dass ein Elternteil Lehrkraft ist, aber den vollen Betrag gezahlt haben, Bewerber/innen der Masterstufe, die die Bedingungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht erfüllt haben).

Befindet sich ein/e Bewerber/in in einer der oben genannten Situationen, wird die Gebühr wie folgt erstattet:

Der/die Kandidat/in füllt das Formular aus:

https://forms.gle/ZYgUumj2WVR2YDb26

und lädt folgend Dokumente hoch:

  1. Antrag auf Gebührenerstattung;
  2. Antrag auf Rücktritt;
  3. Kopie des Zahlungsbelegs von der Registrierungsplattform (RRN oder Zahlungsauftrag oder Kontoauszug);
  4. IBAN-Konto des/der Bewerbers/in (offizielles Dokument, eingescannt). Ein handschriftliches IBAN-Konto oder das IBAN-Konto der Eltern wird NICHT akzeptiert;
  5. Eine eingescannte Kopie des Personalausweises.

Anträge, die zwischen dem 27. Juli 2022 und dem 29. Juli 2022, 11.00 Uhr, eingereicht werden, werden am 29. Juli 2022 bearbeitet und an dem Finanzdienst weitergeleitet, damit die Erstattung auf das Konto des/der Bewerbers/in erfolgen kann. Anträge, die nach dem 29. Juli 2022, 11.01 Uhr, eingereicht werden, werden auf Fakultätsebene zentralisiert und nach dem 1. September 2022 an dem Finanzdienst der UBB weitergeleitet.