Beschluss des Fakultätsrats – die Methodologie für den Ablauf der Abschlussprüfungen an der Fakultät für Mathematik und Informatik in den Prüfungszeiten Juni-Juli, bzw. September 2023

Genehmigt vom Fakultätsrat am 15.11.2022

Diese Methodologie ist ein Anhang zu den Vorschriften betreffend die Veranstaltung und den Ablauf der Abschlussprüfungen des Bachelor- und Masterstudiums, genehmigt durch den Universitätssenat und ist gemäß den Bestimmungen des Nationalen Unterrichtsgesetzes Nr.1/2011 samt den Änderungen und Ergänzungen, sowie der Verordnung des Ministeriums Nr.6125 vom 20. Dezember 2016, betreffend die Genehmigung des methodologischen Rahmens für die Organisierung und den Ablauf der Bachelor- und Master-Abschlussprüfungen, sowie der Charta der Babeș-Bolyai-Universität (BBU).

Jedes akademische Jahr gibt es zwei ordentliche Sitzungen für die Bachelor- und die Masterprüfung im Juni/Juli und September, mit den gleichen Aufgaben und Prüfungsthemen. Die Anmeldung der Absolventen/innen zu den Bachelor- und Masterprüfungen erfolgt nach dem angekündigten Kalender und nach einer rechtzeitig auf der Website der Fakultät bekannt gegebenen Methodik.

Im Vorbereitungsprozess der Bachelor- oder der Masterarbeit werden die Anforderungen zur Verfassung, Formatierung und Verteidigung der Bachelor-, Master- oder Abschlussarbeit, sowie der Anhang bezüglich der Eigenständigkeitserklärung (siehe Anhang 5) beachtet. Die Bachelor-/Masterarbeit muss in der Sprache der absolvierten Studienrichtung oder in einer weit verbreiteten internationalen Sprache verfasst und verteidigt werden.

Für jede Abschlussarbeit wird ein Ähnlichtkeitstest durchgeführt. Eine Bachelor-/Masterarbeit wird für die Verteidigung akzeptiert, falls der Ähnlichkeitsindex höchstens 30% beträgt.

Die Abschlussprüfung (Bachelor/Master) gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 6,00 beträgt. Die Ergebnisse für jede Teilprüfung der Abschlussprüfung werden in der AcademicInfo-Plattform spätestens 48 Stunden nachdem der letzte Kandidat geprüft wurde, bekannt gegeben.

Bezüglich des Rechts an geistigem Eigentum und der Urheberrechte der Abschlussarbeit, sowie der dazugehörigen Anwendungen (wo es der Fall ist), gilt:

  • Der Verfasser verfügt über das Recht des geistigen Eigentums;
  • Die Universität hat das Recht, die Abschlussarbeit oder einen Teil davon wiederzugeben oder zu veröffentlichen.

Wird die Abschlussarbeit in Zusammenarbeit mit Experten außerhalb der Fakultät erstellt, muss der Studierende den Anhang 4 im Sekretariat des Departments bis spätestens am 1. März des Jahres, in dem die Verteidigung der Abschlussarbeit stattfindet, abgeben.

A. Die Bachelorprüfung

  1. Die Bachelorprüfung an der Fakultät für Mathematik und Informatik besteht aus zwei Prüfungen:
    • Erste Prüfung: Evaluierung der Grund- und Fachkenntnisse (schriftliche Prüfung).
    • Zweite Prüfung: Präsentation und Verteidigung der Abschlussarbeit (mündlicher Vortrag).
  2. Jede dieser beiden Prüfungen gilt als bestanden, wenn die Note mindestens 5,00 ist.
  3. Das Ergebniss der zweiten Prüfung kann nicht bestreitet werden, da sie ein mündlicher Vortrag ist.
  4. Die Note der Bachelorprüfung ist das arithmetische Mittel aus der Note der Prüfung 1 und der Note der Prüfung 2.

Prüfung 1:

  1. Die genehmigten inhaltlichen Erfordernisse der Prüfung 1 werden spätestens 6 Monate vor dem ersten Anmeldetag der Abschlussprüfung bekanntgegeben.
  2. Der Dekan der Fakultät (in Absprache mit den Departmentleitern) ernennt die zuständigen Kommissionen für das Erstellen der Prüfungsthemen. Anhand der Prüfungsthematik bestimmen sie die Prüfungsthemen und die entsprechenden Bewertungskriterien.
  3. Der Dekan der Fakultät ernennt die Prüfungskommissionen (in Absprache mit den Departmentleitern), bestehend aus genügend vielen Lehrkräften, welche die Leistungen der Kandidaten/innen bewerten. Außerdem ernennt der Dekan auf Vorschlag der Departmentleiter Berufungskommissionen, denen keine Lehrkräfte angehören dürfen, die die erste Bewertung vornehmen. Bei der erneuten Korrektur wird die Note nur dann geändert, wenn die Differenz zwischen der ursprünglichen Note der Arbeit und der nach der erneuten Korrektur erhaltenen Note nicht mehr als 0,50 Punkte beträgt, außer bei Noten unter 5,00 und über 9,50; in diesen Fällen ist die Endnote der Arbeit die Note der erneuten Korrektur.
  4. Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 3 Stunden. Die Mindestpunktzahl für die schriftliche Prüfung beträgt 5,00. Jedes Prüfungsthema wird von zwei Mitgliedern der Prüfungskommission bewertet. Sie vergeben jeweils eine volle Punktzahl. Die Endnote ist das arithmetische Mittel der vergebenen Noten (vorausgesetzt, die Differenz zwischen den Noten beträgt nicht mehr als 1 Punkt; in diesem Fall wird die Aufgabe von einer dritten Lehrkraft erneut bewertet). Die Gesamtnote wird wie gefolgt bestimmt:
     
    Fachgebiet Mathematik:

    1. Studienrichtung Mathematik: das arithmetische Mittel der Noten der drei Prüfungsthemen aus dem Bereich Mathematik (Algebra, Differential- und Integralrechnung, Geometrie);
    2. Studienrichtung Computer-Mathematik: 2/3 der Note in Mathematik + 1/3 der Note in Informatik. Die Note in Mathematik wird nach derselben Formel, wie bei der Studienrichtung Mathematik, berechnet;

     
    Fachgebiet Informatik:

    1. Studienrichtung Informatik: das arithmetische Mittel der Noten für die drei Prüfungsthemen aus dem Bereich Informatik (Algorithmen und Programmierung, Datenbanken, Betriebssysteme).

Prüfung 2:

  1. Die zweite Prüfung besteht sowohl aus der Präsentation und Verteidigung der Abschlussarbeit (mündlicher Vortrag), als auch aus Fragen bezüglich des Inhaltes der Abschlussarbeit.
  2. Dem/der Kandidaten/in stehen für seinen/ihren Vortrag 15 Minuten zur Verfügung und noch 5 Minuten für das Beantworten der Fragen seitens der Kommission.
  3. In der zweiten Prüfung gibt jedes Kommissionsmitglied eine ganze Note, sodass der Unterschied zwischen den Noten jedwelcher zwei Mitglieder nicht mehr als zwei Punkte beträgt. Die Endnote der Prüfung ist das arithmetische Mittel der gewährten Noten. Die Bewertungskriterien sind ausführlich im Anhang 1 beschrieben, ein Muster für den Bewertungsbogen befindet sich im Anhang 2.
  4. Wenn der/die Betreuer/in der Abschlussarbeit an der öffentlichen Verteidigung nicht teilnehmen kann, dann muss er/sie einen Bewertungsbericht erstellen (ein Muster befindet sich im Anhang 3).
  5. Eine in einer vorangegangenen Prüfungszeit der Abschlussprüfung erhaltene Note kann in der laufenden Prüfungszeit auf Antrag des/der Bewerbers/in anerkannt werden, unter der Bedingung, dass der Inhalt und die Struktur der Prüfung sich nicht grundsätzlich verändert haben. Der Antrag richtet sich an die Kommission für die Anerkennung von Noten von der Fakultät für Mathematik und Informatik und wird im Sekretariat zu einem Termin abgegeben, der vor dem Beginn der Anmeldungszeit festgelegt wurde, gemäß dem angekündigten Kalender für die Abschlussprüfung.

B. Masterprüfung

  1. Die Masterprüfung besteht aus der Präsentation und Verteidigung der Abschlussarbeit (mündlicher Vortrag), gefolgt von Fragen bezüglich ihrer Thematik.
  2. Dem/der Kandidaten/in stehen 15 Minuten für seinen/ihren Vortrag zur Verfügung und noch weitere 5 Minuten, um die Fragen der Kommission zu beantworten.
  3. Jedes Kommissionsmitglied bewertet die Leistung des Studierenden mit einer Note, die eine ganze Zahl ist, sodass zwischen den Noten jedwelcher zwei Mitglieder derselben Kommission der Unterschied nicht mehr als zwei Punkte beträgt. Die Endnote wird als arithmetisches Mittel der Noten aller Mitglieder berechnet. Die Bewertungskriterien sind im Anhang 1 näher beschrieben, ein Muster des Bewertungsbogens befindet sich im Anhang 2.
  4. Wenn der/die Betreuer/in der Abschlussarbeit an der öffentlichen Verteidigung nicht teilnehmen kann, dann muss er/sie einen Bewertungsbericht ausstellen (ein Muster befindet sich im Anhang 3).
  5. Weil die Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit Teil einer mündlichen Prüfung sind, kann die erhaltene Note nicht bestreitet werden.

Anmerkung: Dieser Beschluss kann, abhängig von späteren Regularien auf nationalem oder universitärem Niveau, verändert oder vervollständigt werden.

Die Methodologie erfasst auch folgende Dokumente:

  • Thematik zur Evaluierung der Grund- und Fachkenntnisse in der Bachelor-Prüfung
  • Anleitungen zur Verfassung, Formatierung und Verteidigung der Bachelor-, Master- oder Abschlussarbeit
  • Anhang 1 – Bewertungskriterien
  • Anhang 2 – Bewertungsbogen der Kommission
  • Anhang 3 – Bewertungsbericht des Betreuers
  • Anhang 4 – Kooperationsbeschluss zwischen Universität und Unternehmen
  • Anhang 5 – Eigenständigkeitserklärung

Themen für die Bachelorprüfung