Vorschrift der Vergabe von Studierendenstipendien für das akademische Jahr 2022-2023
Der Fakultätsrat hat die Mindestdurchschnittsnoten für die Vergabe von Stipendien für das akademische Jahr 2022/2023 wie folgt festgelegt:
- Die Mindestdurchschnittsnote für die Vergabe von Leistungsstipendien: 9.00
- Die Mindestdurchschnittsnote für die Vergabe von Verdienststipendien: 7.00
- Mindestanzahl der Leistungspunkte für die Vergabe von Sozialstipendien: 15 Leistungspunkte in Fachgebieten.
Die Stipendienvergabeordnung ist abrufbar unter:
https://www.ubbcluj.ro/ro/studenti/burse/regulament_burse
https://www.ubbcluj.ro/ro/studenti/files/burse/2022-2023/Regulament-de-burse-pentru-studenti-modificat.pdf
Bewerbungen für die Gewährung von Leistungs-, Verdienst- und Sozialstipendien für alle Studierenden auf Bachelor-Ebene (I, II, III Jahr) und Master-Ebene (I, II Jahr) werden zwischen dem 3. Oktober 2022 und dem 21. Oktober 2022 unter der Adresse: https://burse.inscrieri.ubbcluj .ro/ hochgeladen.
WICHTIG: DIE DATEIEN FÜR SOZIALSTIPENDEN WERDEN IN EINE EINZIGE PDF-DATEI GESCANNT UND BIS ZUM 20. OKTOBER 2022 AUF DIE PLATTFORM HOCHGELADEN: https://burse. inscrieri.ubbcluj.ro/ UND DAS ORIGINAL WIRD WÄHREND DER ANMELDEZEIT (4. OKTOBER 2022 - 21. OKTOBER 2022, ZWISCHEN 9:00 UND 12:00 UHR) AN DAS SEKRETARIAT ÜBERMITTELT. NACH DEM 21. OKTOBER 2022, MITTWOCH, WERDEN KOMPLIZIERUNGEN MIT BEGRÜNDUNGSDOKUMENTE NICHT MEHR FÜR DIE SOZIALSTUDIENDATEIEN ANGENOMMEN.
Es wird den Bewerbern/innen der Sozialstipendien empfohlen, ihre Unterlagen so schnell wie möglich auf die Plattform für Sozialstipendien hochzuladen, damit nötige Zeit bleibt, falls die Unterlagen zu vervollständigen sind, die Originaldokumente innerhalb der oben genannten Frist im Fakultätssekretariat einzureichen.
Das Antragsformular für das Leistungs- oder Verdienststipendium wird heruntergeladen, ausgefüllt, unterschrieben, dann eingescannt und auf https://burse.inscrieri.ubbcluj.ro/ hochgeladen.
Die Stipendienbescheinigung in elektronischer Form
Kriterien für die Gewährung von Stipendien bei gleichem Notendurchschnitt
Im Fall von gleichen Durchschnittsnoten erfolgt die Reihung aufgrund folgender Kriterien, die in dieser Reihenfolge in Betracht gezogen werden:
- Wissenschaftliche Veröffentlichungen, bzw. die Teilnahme mit Arbeiten/Beiträgen/Präsentationen an wissenschaftlichen oder akademischen Veranstaltungen, Tagungen, Symposien, wissenschaftliche bzw. akademische Seminaren, anderen relevanten akademischen Tätigkeiten im Semester in welchem die Leistungen der/des Studierenden bewertet werden. Für die Evaluierung der außerkurrikularen Tätigkeit der Stipendienbewerber/innen (siehe b.) müssen diese Arbeiten/Vorträge aus der eigenen und originellen wissenschaftlichen Forschung vorlegen können. Die sich bewerbenden Studierenden werden diese Ergebnisse durch den Anschluss von Belegen (z.B. veröffentlichte Arbeiten, Urkunden die eine Präsentation an einer wissenschaftlichen Tagung nachweisen) bezeugen können.;
1.1. Im Fall der Masterstudierenden im ersten Studienjahr wird für das erste Semester die wissenschaftliche Tätigkeit des zweiten Semesters des Bachelor-Abschlussjahres in Betracht genommen, aber nur wenn das Masterstudium in einem verwandten Studienbereich erfolgt. 1.2. Die als erstes Reihungskriterium in Betracht gezogene wissenschaftliche Tätigkeit gilt nur wenn der/die wissenschaftliche Betreuer/in der Bewerber/in von der Fakultät ist, an welcher ein Stipendium angestrebt wird. - Die Durchschnittsnote des vorherigen Semesters/der vorherigen Semester (des Semesters, das zwei Semester vor demjenigen zurückliegt, in welchem die Beantragung des Stipendiums erfolgt); im Fall der Bachelor- und Masterstudierenden des ersten Studienjahres das erste Semester, wenn die Zulassungsnote zum Bachelor- oder Masterstudium mit der Durchschnittsnote des vorherigen Semesters gleich ist;
- Die Note des mit den meisten Kreditpunkten versehenen Studienfaches aus dem Semester vor demjenigen in welchem das Stipendium beantragt wird; wenn die Äquivalenz aufrecht bleibt, wird das nächste mit den meisten Kreditpunkten versehene Studienfach einbezogen. Dieses Kriterium wird bis zum Erfolg der Reihung angewandt. Falls mehrere Studienfächer mit der gleichen Zahl an Kreditpunkten vorhanden sind, wird die arithmetische Mittelnote aller betroffenen Fächer in Betracht genommen;
- Die Noten der Wahlfächer aus dem, der Beantragung des Stipendiums vorangehenden Semester;
- Die Durchschnittsnote der Studienzulassung;
- Die Durchschnittsnote des Abiturs im Fall der Bachelor-Studierenden bzw. der Bachelor-Abschlussprüfung für die Masterstudierenden. Falls die AbiturDurchschnittsnoten gleich sind, wird die Reihung der Bachelor-Studierenden auf der Grundlage der arithmetischen Durchschnittsnote der ersten zwei schriftlichen Prüfungen des Abiturs erfolgen. Im Fall von zwei gleichen Bachelorabschlussnoten erfolgt die Reihung der Masterstudierenden nach der Durchschnittsnote des Abiturs, und falls diese gleich sind, aufgrund der arithmetischen Durchschnittsnote der ersten zwei schriftlichen Prüfungen des Abiturs.
Achtung! ANAF-Bescheinigungen und das Landwirtschaftsregister sind obligatorisch! Belege der Finanzverwaltung werden für die letzten 3 Monate verlangt, für die endgültige Situationen bei der Finanzverwaltung registriert sind.
ANTRÄGE UND UNTERLAGEN für SOZIALSTIPENDEN werden zwischen dem 3. Oktober 2022 und dem 20. Oktober 2022 auf die Plattform https://burse.inscrieri.ubbcluj.ro/ hochgeladen und können vom 4. Oktober 2022 bis zum 21. Oktober 2022 bis 12:00 Uhr in der Fakultät im Original eingereicht werden.
Studierende, die einen gebührenpflichtigen Studienplatz haben, können das Sozialhilfestipendium aus den Fonds des Rektorats erhalten.
HÖCHSTZULÄSSIGES EINKOMMEN PRO FAMILIENMITGLIED: Nettoeinkommen von 1524 Lei/Familienmitglied für JUNI 2022, JULI 2022 und AUGUST 2022
HINWEIS: Die Seitenangabe und Unterzeichnung der Seiten in der Akte beginnt mit dem Standardantrag und NICHT mit dem Formular "Überprüfung der Einhaltung...". Die Akte enthält die Dokumente in der Reihenfolge des Formulars "Überprüfung der Einhaltung...", das am Anfang der Akte platziert wird.
Die Mappe für das Sozialstipendium enthält:
Studierende, die aus Familien stammen, deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen pro Familienmitglied unter dem Mindestlohn in der Wirtschaft (1524 Lei/Familienmitglied) liegt, reichen folgende Unterlagen ein:
- Antragsformular für das Stipendium, Anhang Nr. 7 - Download von der Website der Fakultät
- Anhang Nr. 8 - Download von der Website der Fakultät
- Anhang Nr. 9 - Download von der Fakultäts-Website
- Kopie des Personalausweises;
- Kopien der Personalausweise/Reisepässe der Eltern;
- Kopien der Geburtsurkunden und Personalausweise/Reisepässe (falls zutreffend) der anderen Familienmitglieder, die von den Eltern abhängig sind;
- Schüler- oder Studentenbescheinigungen für Familienmitglieder, die eine Ausbildung absolvieren;
- eigenverantwortliche Erklärungen eines Elternteils beim Notar oder im Rathaus des Wohnorts für minderjährige Kinder, die der Familie gegenüber unterhaltsberechtigt sind, keine Ausbildung absolvieren und kein eigenes Einkommen beziehen;
- Bescheinigungen über die Höhe der Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder mit medizinischen Problemen;
- Belege über die Einkünfte der Studenten, die das Sozialstipendium beantragen, bzw. ihrer Eltern:
- Gutscheine oder Bescheinigungen der Rentenversicherung über die Höhe der Rente (unabhängig von ihrer Art) für JUNI 2022, JULI 2022, AUGUST 2022;
- Arbeitslosenbescheinigung für JUNI 2022, JULI 2022, AUGUST 2022, Bescheinigung über das Nettoeinkommen für JUNI 2022, JULI 2022, AUGUST 2022
- die Eigenerklärung jedes Elternteils, der keine Einkünfte erzielt, vor einem Notar oder im Rathaus des Wohnorts, in dem er/sie wohnt;
- eine Kopie der Sterbeurkunde, wenn der Schüler Waise eines Elternteils ist, ergänzt durch eine Bescheinigung/Gutscheine (für die Monate Juni, Juli und August 2022) über die Höhe der Hinterbliebenenrente für den Schüler und seine Geschwister;
- Kopie des Gerichtsbeschlusses, wenn die Eltern geschieden sind, ergänzt durch eine Bescheinigung/Gutscheine über die Höhe der Unterhaltszahlungen (für die Monate Juni, Juli und August 2022) für den Studenten und seine Geschwister;
- Belege der Finanzverwaltung über das Nettoeinkommen aus genehmigten Tätigkeiten (z. B. Mieten, genehmigte natürliche Personen, Familienvereinigungen, Handelsgesellschaften, Tätigkeiten zur Nutzung des persönlichen Eigentums des Studenten und der Familie: landwirtschaftliche Flächen, Wälder, Mieten usw.);
- eine Erklärung über die Eigenverantwortung des Antragstellers, aus der hervorgeht, dass er und seine Familie über keine anderen als die angegebenen Einkünfte verfügen (siehe Anlage Nr. 8).
- Vom Rathaus ausgestellte Sozialerhebung (wenn das Einkommen gleich Null ist);
- Die Sozialerhebung ist obligatorisch, wenn die Eltern des Schülers im Ausland arbeiten oder leben.
- Die Stipendienbescheinigung in elektronischem Format
Die für die Gewährung eines Sozialstipendiums eingereichten Unterlagen werden in der vom Studenten/in eingereichten Form entgegengenommen. Es ist verboten, die Registrierung des Dossiers abzulehnen. Eine Vervollständigung dieser Unterlagen nach der Einreichung ist nicht möglich, mit Ausnahme der von der Stipendienkommission der Fakultät auf der Plattform geforderten Klarstellungen.
Die vor einem Notar abgegebenen Erklärungen des Antragstellers oder seiner Familienangehörigen sind in den Fällen nicht erforderlich und obligatorisch, in denen die von den staatlichen Behörden ausgestellten Einkommensnachweise das Nichtvorhandensein anderer als der angegebenen Einkünfte bescheinigen.
Die Akte für ein Sozialstipendium für Studierende, die dieses aus medizinischen Gründen beantragen, enthält:
- das Antragsformular für das Stipendium, Anhang Nr. 7 - Download von der Website der Fakultät
- Anhang Nr. 10 - Download von der Website der Fakultät
- eine Kopie Personalausweises
- Ärztliche Bescheinigung (MEDIZINISCHE BESCHEINIGUNG WIRD NICHT ANERKANNT), ausgestellt von einem Facharzt (der die Facharztprüfung im Bereich der Diagnose bestanden hat, oder von einem Arzt für Allgemeinmedizin mit Kenntnissen im Bereich der Diagnose) und bestätigt vom Hausarzt oder dem der Fakultät zugewiesenen Arzt des Student Medical Office - Wohnheim Sport XXI. In dem vom Studenten vorgelegten ärztlichen Attest muss die Einstufung der Diagnose in die in Art. 16, Absatz (3), Punkt 3): Tbc-Kranke Studierende, die auf die Listen der medizinischen Versorgungsstellen eingetragen sind, Diabeteskranke, Krebskranke, Studierende mit Syndromen der schweren Fehlabsorption, chronischer Niereninsuffizienz, Asthma Bronchiale, Epilepsie, Geborenen Herzkrankheiten, chronischer Hepatitis, Glaukom, schwerer Kurzsichtigkeit, Immunerkrankungen, seltene Krankheiten gemäß ärztlicher Bescheinigung, autistischen Störungen, Bluterkrankungen (Hämophilie, Thalassemie usw.), Taubheit, zystische Fibrose, HIVInfizierte oder AIDS-Kranke, Menschen mit Behinderungen des Bewegungsapparates, ankylisierender Spondylitis, Gelenkrheuma, anderen chronische Krankheiten die von den Universitätssenaten in Betracht gezogen werden und vom Facharzt bescheinigt werden können.
- Die Stipendienbescheinigung ist in elektronischer Form vorzulegen.
Höhe der Stipendien:
- Leistungsstipendium 1000 Lei/Monat
- Verdienststipendium 700 Lei/Monat
- Sozialstipendium 580 Lei/Monat.