Häufig gestellte Fragen betreffend die Zulassung zum Bachelorstudium

1. Ist die Reihenfolge, in der ich die gewünschten Studiengänge bei der Anmeldung aufzähle, wichtig?
Antwort: JA. Die Reihenfolge der Optionen für die Studiengänge und die Finanzierungsform (gebührenfrei oder gebührenpflichtig) ist SEHR WICHTIG! Laut Vergabeverfahren der Studienplätze (siehe 3. Frage), wird einem/r Kandidaten/in ein Studienplatz zugeordnet, welcher der ersten Option aus seiner/ihrer Liste entspricht und an der noch verfügbare Studienplätze vorhanden sind.


2. Muss ich in meiner Optionenliste die gebührenpflichtigen Studienplätze auch eintragen?
Antwort: Bewirbt sich ein/e Kandidat/in AUCH FÜR DIE GEBÜHRENFLICHTIGEN STUDIENPLÄTZE, so muss er/sie diese explizit in seine Optionenliste eintragen. Tut er/sie das nicht, dann wird er/sie auf keinem gebührenpflichtigen Studienplatz zugelassen.


3. Wie werden die Studienplätze vergeben?
Antwort: Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach dem Prinzip „die Mittelnote hat Vorrang bezüglich der Option”. Entsprechend gilt folgendes Verfahren:

  1. Die Kandidaten/innen werden in fallender Reihenfolge nach der beim Zulassungswettbewerb erhaltenen Mittelnote geordnet.
  2. Die gesamte geordnete Kandidatenliste wird durchgearbeitet. Für jede/n Kandidat/in wird entschieden, ob ihm/ihr ein Studienplatz zugewiesen wird oder nicht. Erstens wird überprüft, ob er/sie zum Studienplatz entsprechend seiner/ihrer ersten Option zugelassen werden kann. Ist ein Studienplatz verfügbar, dann wird er/sie zugelassen, andernfalls wird seine/ihre zweite Option überprüft, usw. Demzufolge wird er/sie entweder zum Studium zugelassen, entsprechend dem ersten verfügbaren Studienplatz aus seiner/ihrer Optionenliste, oder er/sie wird abgewiesen, da nach dem Durchgehen seiner/ihrer Optionenliste keine verfügbaren Studienplätze gefunden wurden. Es gibt auch die Möglichkeit, dass er/sie auf eine Warteliste eingetragen wird: in den sukzessiven Etappen des Verfahrens bestätigen nicht alle zugelassenen Kandidaten/innen ihren Studienplatz und einige Studienplätze werden verfügbar.

Beispiel: In der folgenden Tabelle sind drei Kandidaten mit ihren Mittelnoten und ihren Optionen eingetragen:

Kandidat Mittelnote Optionen des Kandidaten bei der Anmeldung (in der vom Kandidaten bestimmten Reihenfolge)
A 8.93 1. Informatik, gebührenfrei
2. Informatik, gebührenpflichtig
3. Mathematik-Informatik, gebührenfrei
B 9.10 1. Informatik, gebührenfrei
2. Informatik (in Englisch), gebührenfrei
C 9.20 1. Informatik, gebührenfrei
2. Mathematik-Informatik, gebührenfrei
3. Informatik, gebührenpflichtig

Bei der Verteilung der Studienplätze, in der geordneten Liste der Mittelnoten, sobald die Mittelnote 9.20 des Kandidaten C erreicht wurde, sind keine verfügbaren Studienplätze für Informatik, gebührenfrei und Informatik (in Englisch), gebührenfrei. Demzufolge gilt:

Kandidat Mittelnote Ergebnis Erklärung
C 9.20 Zugelassen: Mathematik-Informatik, gebührenfrei Keine verfügbaren Studienplätze für seine erste Option; der Kandidat C erhält den Studienplatz entsprechend seiner zweiten Option Mathematik-Informatik, gebührenfrei.
B 9.10 Auf der Warteliste / Abgewiesen Keine verfügbaren Studienplätze, die den Optionen des Kandidaten B entsprechen.
A 8.93 Zugelassen: Informatik, gebührenpflichtig Keine verfügbaren Studienplätze für die erste Option. Der Kandidat A erhält den Studienplatz entsprechend seiner zweiten Option Informatik, gebührenpflichtig.

4. Wann beantragt man einen Wohnplatz im Studentenwohnheim?
Antwort: Den Antrag für einen Wohnplatz im Studentenwohnheim stellt man ONLINE in der Anmeldungsplattform, während der Etappe für die Bestätigung des Studienplatzes.


5. Muss man mehrere Anträge stellen, um einen Studienplatz zu erhalten, wenn man sich für mehrere Studiengänge an der Fakultät für Mathematik und Informatik bewirbt?
Antwort: NEIN. Ein Antrag ist ausreichend, die Liste der gewünschten Studiengänge enthält alle Optionen, in der vom Bewerber/in bevorzugten Reihenfolge. Wenn ein/e Kandidat/in gleichzeitig an zwei verschiedenen Studiengängen der Fakultät für Mathematik und Informatik studieren möchte, dann sind zwei Anträge notwendig. Laut den geltenden Vorschriften darf der/die Kandidat/in nur einen gebührenfreien Studienplatz beantragen, für den zweiten kann er sich nur gebührenpflichtig anmelden.


6. Welche waren die beim Zulassungswettbewerb erhaltenen Mittelnoten in den letzten Jahren?
Antwort: Die Mittelnoten der vorherigen Zulassungswettbewerbe sind auf unserer Webseite http://www.cs.ubbcluj.ro/admiterea-in-anii-precedenti/ zu finden.


7. Wenn ich zuerst auf einen gebührenpflichtigen Studienplatz zugewiesen werde, kann ich doch einen gebührenfreien Studienplatz bekommen?
Antwort: Wenn der/die Bewerber/in in einer Zwischenetappe die Zusage für einen gebührenpflichtigen Studienplatz erhalten hat, dann gibt es noch die Möglichkeit, in einer der folgenden Etappen die Zusage für einen gebührenfreien zu bekommen. Nach dem 1. Studienjahr gibt es noch eine Chance im 2. Studienjahr einen gebührenfreien Studienplatz zu erhalten, nach der neuen Klassifizierung der Studenten/innen entsprechend den Mittelnoten aus dem 1. Studienjahr.


8. Wenn ich auf einen gebührenpflichtigen Studienplatz zugewiesen werde und infolge der neuen Verteilung einen gebührenfreien Studienplatz zugeteilt bekomme, wird die von mir eingezahlte erste Studiengebühr zurückerstattet?
Antwort: Wenn ein/e Kandidat/in nach einer Bestätigungsphase von einem gebührenpflichtigen Studienplatz zu einem budgetierten Studienplatz in derselben Fachrichtung wechselt, für die er/sie zuvor zugelassen war, wird der neu erhaltene Studienplatz bestätigt, indem das Abiturzeugnis und das Matrikelblatt im Original (wie im Anhang 1 angegeben) vorgelegt und der Studienvertrag, der der neuen Finanzierungsform entspricht, vom Kandidaten ausgefüllt und unterzeichnet und auf die Zulassungsplattform hochgeladen wird (die in Phase I gezahlte Gebühr wird zu Beginn des akademischen Jahres zurückerstattet).


9. Wenn ich gleichzeitig die Zulassung an zwei unterschiedlichen Fakultäten erhalten habe, kann ich an beiden immatrikuliert werden?
Antwort: JA, man darf gleichzeitig das Studium an zwei Fakultäten anfangen, davon nur eines gebührenfrei und nur in dem Fall, dass der/die Kandidat/in bis zum Zeitpunkt der Zulassung kein anderes vom Staat subventioniertes Studium angefangen hat.


10. Woher erhalte ich die ärztliche Bescheinigung und was soll diese nachweisen?
Antwort: Die ärztliche Bescheinigung wird vom Hausarzt oder von einem Facharzt für Arbeitsmedizin ausgestellt. Daraus soll eindeutig hervorgehen, dass der/die Kandidat/in aus medizinischer Sicht fähig ist an einer Universität zu studieren.


11. Wann muss ich die erste Rate der Studiengebühren bezahlen, wenn ich auf einem gebührenpflichtigen Studienplatz zugelassen wurde?
Antwort: Die Informationen bezüglich der Einzahlung der ersten Rate der Studiengebühren werden nach Beendung der Anmeldungszeit angekündigt.


12. Wo kann ich die Bearbeitungsgebühr und die Anmeldegebühr bezahlen?
Antwort: Die Gebühren werden mit Bankkarte in der Anmeldungsplattform bezahlt, gleichzeitig mit dem Hochladen der zur Anmeldung notwendigen Unterlagen.


13. Was muss ich für die Bestätigung des Studienplatzes tun, wenn ich zum Studium zugelassen wurde?
Antwort:

  1. Wenn ein/e Kandidat/in auf einen gebührenfreien Studienplatz zugewiesen wurde, dann erfolgt die Bestätigung durch das Hochladen des ausgefüllten und unterschriebenen Studienvertrags in die Anmeldungsplattform.
  2. Ein/e Kandidat/in, der/die auf einen beitragspflichtigen Studienplatz zugelassen wurde, bestätigt den Platz durch das Bezahlen der ersten Rate der Studiengebühren (mit Bankkarte in der Anmeldungsplattform), durch das Hochladen in die Plattform des ausgefüllten und unterschriebenen Studienvertrags. Im Gegenfall verliert der/die Kandidat/in sowohl das Recht auf den erhaltenen Studienplatz, als auch - infolge einer Umverteilung - die Möglichkeit der Zuteilung eines Studienplatzes an einem anderen Studiengang, der sich in einer höheren Position in seiner/ihrer Optionenliste befindet.

14. Brauche ich ein Sprachzertifikat?
Antwort: Für ein Bachelorstudium mit Unterrichtssprache in einer Weltsprache oder Muttersprache müssen die Kandidaten/innen ein Sprachzertifikat vorlegen, aus der Liste der vom Rektorat akzeptierten Sprachzertifikate, oder das beim Abitur erhaltene Sprachzertifikat (unter der Voraussetzung, dass 3 der 5 erhaltenen Bewertungen mindestens B2 sind). Bewirbt sich ein/e Kandidat/in an mehreren Studiengängen mit unterschiedlichen Unterrichtssprachen, so muss er/sie für alle die Sprachkenntnisse nachweisen. Die Kandidaten/innen, welche im Lyzeum Deutsch als Muttersprache gelernt haben oder einen Nachweis (Matrikelblatt) über den Abschluss von mindestens 8 Jahren an einer Schule mit Unterricht in Deutsch als Muttersprache besitzen, müssen keinen anderen Nachweis über ihre Deutschkenntnisse vorlegen.


15. Kann ich von der Anmeldegebühr und/oder Bearbeitungsgebühr befreit werden?
Antwort: Die Kinder der aktiven oder pensionierten Lehrkräfte oder Hilfskräfte an universitären oder voruniversitären Bildungseinrichtungen, die Angestellten sowie die Kinder der Angestellten der Babeș-Bolyai-Universität, der zentralen Universitätsbibliothek, des Botanischen Gartens, der Restaurants und Cafeterien der Universität, werden bei Vorlegen eines Nachweises von der Anmeldegebühr befreit.

Die Bearbeitungsgebühr muss bezahlt werden, mit Ausnahme der Vollwaisen oder Jugendlichen aus Kinderheimen.