Beschluss – außerordentliche Vorschriften betreffend die Zahlung der Studienbeiträge

Die gegenwärtigen Umstände, entstanden durch die Corona-Infektionswelle, die Notwendigkeit die landesweit empfohlenen Maßnahmen zu beachten, sowie der Beschluss Nr. 16.769 des Verwaltungsrates der Babeș-Bolyai-Universität vom 9. November 2020, führten zu folgendem Beschluss, der während der Sitzung des Fakultätsrates vom 17. Dezember 2020 durch elektronische Abstimmung seiner Mitglieder erfasst wurde:

  1. Die Studierenden haben die Möglichkeit, bis zum 11. Januar 2021 mindestens 50% der Jahresgebühr ohne die Zusatzzahlung für die Verspätung (laut der Vorschrift betreffend die Zulassungs-, Studien- und Abschlussbeiträge für das akademische Studienjahr 2020-2021) zu bezahlen.
  2. Die Teilnahme der Studierenden an den Prüfungen des Wintersemesters 2020-2021 (in der Zeitspanne 18. Januar – 7. Februar 2021) erfolgt anhand der am 12. Januar 2021 im Sekretariat der Fakultät erstellten Liste.
  3. Die Studierenden haben die Verpflichtung bis zum 11. Januar 2021 die fälligen Gebühren und die Beiträge für die im Studienvertrag eingetragenen Nachprüfungen zu bezahlen.
  4. Die Studenten, die das oben festgelegte Datum für die Zahlung der Studiengebühren und Beiträgen für die Nachprüfungen nicht einhalten, können bei den Prüfungen des Wintersemesters 2020-2021 nicht teilnehmen. Erfolgt die Zahlung der Gebühren und Beiträgen für die Nachprüfungen jedoch in der Zeitspanne 11. Januar 2021 – 10. Februar 2021, wird dem Studierenden erlaubt, nur an den Nachprüfungen, in der Zeitspanne 15. – 21. Februar 2021, teilzunehmen.

Den Lehrkräften und den Studierenden der Fakultät der Mathematik und Informatik wurde dieser Beschluss zur Durchführung mitgeteilt.